Zum Hauptinhalt springen.

[falle-internet.de] . [Hauptseite des Weblogs] . [Impressum]

Gesetzgebung und Internet. Quo vadis ?

Eingestellt am 22. März 2007 um 22:25 Uhr

Ich möchte hier einmal etwas zur Diskussion stellen.
Das Internet ist ja zeitlich gesehen immer noch ein ziemlich junges Massenmedium. Mit all seinen Möglichkeiten des Austausches globalen Wissens und des internationalen Kommerzes.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn auf einer Internetplattform offensichtliche Gesetzeswidrigkeiten stattfinden, aber der Betreiber der Plattform, trotz vieler Meldungen seiner Mitglieder, nichts dagegen unternimmt.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Betreiber durch solche Gesetzesverstöße sich auch noch finanziell bereichert, seine Mitglieder nicht schützt und somit wissentlich schädigt ? Die deutsche Rechtsprechung ist ja bekanntlich bis heute noch im Zeitalter vor dem Computer stehen geblieben. Es gibt bis heute noch fast keine internationale Zusammenarbeit gegen die Computerkriminalität. Rumänische, russische sowie chinesische und nigerianische Banden verursachen Milliardenschäden und gehen fast gänzlich ungestraft davon.

Polizeiwachen sind bis heute noch fast ohne Internet und können solche angezeigten Straftaten nur schwerlich verfolgen.

Darf hier von einer Mitwisserschaft nach §138 StGB oder gar von Beihilfe ( §27 Abs. 1StGB ) zu einer Straftat gesprochen werden ?

Ist das Vernichten von Beweisen nach erfolgreichem Betrug strafbar ?

Begünstigung,§ 257 StGB, Strafvereitelung, § 258 StGB.
Warum macht die deutsche Rechtsprechung nicht Gebrauch von ihren Möglichkeiten und warum werden von Betroffenen keine Anzeigen gegen die Betreiber entsprechender Seiten gemacht.

Warum werden von unseren Strafverfolgungsbehörden auch noch die Betreiber solcher Seiten als Sicherheitsberater benannt ? Der Wolf im Schafspelz wird für seine Mitwisserschaft auch noch mit Steuergeldern bezahlt ?


Kommentare

Dein Kommentar

Wie benutze ich BBcode?