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"Bahntastische" Realität bei eBay

Eingestellt am 06. August 2008 um 11:36 Uhr

Es ist geradezu ein klassischer Fall, der bei einem erfahrenen Ebayer noch nicht einmal ein Stirnrunzeln hervorruft. Man kennt es ja. Da päppelt ein Anbieter mit Kleinstverkäufen sein eBay-Profil auf, um kurze Zeit später im ganz großen Stil möglichst mit kurzlebigen Multi-Auktionen Kasse zu machen.

Manchmal stellen sich diese angehenden Powerseller bei Aufbau ihres Profils so ungeschickt an, dass selbst unerfahrene Kunden den Braten riechen. Dann geht alles seinen schon oft erprobten Gang: Meldung im ebay - Sicherheitsforum – Überprüfung durch die Handelsplattform ... und wenn sich tatsächlich ein kompetenter Mitarbeiter in Dreilinden des Falles annimmt, macht der Löschknopf dem dubiosen Verkäufer den Garaus.

So weit – so bekannt und eigentlich hier keiner Zeile würdig. Und doch ...

Dass das Prinzip „Gleiches Recht für alle“ bei eBay nicht bis in alle Verästelungen des Unternehmens durchgedrungen ist, gehört zu Regeln, die zwar noch nicht den Weg in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefunden haben, als ungeschriebenes Gesetz aber stillschweigend Gültigkeit haben. Es ist alles nur eine Frage der Größe.

Mal ehrlich, wer würde schon bei einem Anbieter auf den Kauf-Button drücken, der sein erstes positives Bewertungs-Dutzend von eigenen Zweit-Accounts für den Verkauf von einzelnen weißen Papierblättern erhielt?

Nun gut, einzelne Hartgesottene werden davon nicht abgeschreckt und lassen sich vom günstigen Ein-Euro-Startpreis locken. Man hat ja die Chance, für kleines Geld, vielleicht tatsächlich einen hochwertigen Artikel zu „ersteigern“. Da lässt man sich auch nicht abschrecken, wenn das „Schnäppchen“ kurz vor Auktionsende spurlos von der Mattscheibe verschwindet. Schließlich hat der Verkäufer ja noch seitenweise Angebote eingestellt. Und endlich! Zwar hat man sich im Eifer des Bietergefechts zu einem dreistelligen Gebot hinreißen lassen, aber sei’s drum, man hat bei der gewonnenen Auktion wenigstens ein paar Euro gespart.

Noch mehr gespart haben dann allerdings die eBayer, die einen Tag später zum Festpreis die gleiche Ware für weniger als zwei Drittel des eigenen Gebotes gekauft haben.

Da fällt einem dann auch auf, dass der Versand des Artikels in einem 55-Cent-Brief mit 2,50 Euro berechnet wird.

Ist das ein Märchen?! Nein, das ist „bahntastische“ Realität!

Wenn eBay sich mit dem Schienenriesen „Bahn DB“ zusammentut, wie gerade geschehen, ist scheinbar alles möglich. Da werden die eigenen AGB außer Kraft gesetzt, da mutiert ein Unternehmen, das bisher den Verkauf von Blanko-Tickets juristisch bekämpfte, in diesem Metier zum millionenfachen Großhändler. Und da spülen die Käufer einem Anbieter Geld in die von Mehdorn beschworenen leeren Kassen, dessen Bewertungsprofil bei grottenschlechten 70 Prozent dahindümpelt.

Wie heißt es bei es bei einem Autohersteller: „Nichts ist unmöglich!“ Schade, dass die Werbe-Botschaft schon geschützt ist, auf eBay und die Bahn passt sie wie die Faust auf’s Auge.

Siehe hierzu auch:

Bericht von heise online
Bericht von Spiegel Online
Bericht von sueddeutsche.de
Bericht des Nachrichtensenders n-tv


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