Zum Hauptinhalt springen.

[falle-internet.de] . [Hauptseite des Weblogs] . [Impressum]

Mit Dienstrad und Trillerpfeife auf der globalen Datenautobahn

Eingestellt am 15. Februar 2009 um 09:05 Uhr

Was ist ein „Tatort“? Nein, nicht die bekannte ARD-Kriminalfilmreihe, sondern kriminalwissenschaftlich und juristisch? Im Jahre des Herrn 2009 schauen wir da nicht mehr bei Herrn Brockhaus nach, sondern konsultieren Wikipedia.

“Ein Tatort (TO) ist die Örtlichkeit, an der eine Tat begangen wurde, die den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfüllt oder bei der ein Verdacht hierzu besteht.“
Und weiter:
“Soweit vom "Ort der Tat" die Rede ist, geht es um Fragen der Zuständigkeit für die Strafverfolgung (§ 9 StGB, § 7 StPO, § 7 OWiG). Nach dem Tatort richtet sich in der Regel die örtliche Zuständigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und damit - nach der gesetzlichen Regelung indirekt - auch der Gerichte. Im Rahmen der Vorermittlungen ist die örtlich zuständige Polizei gemäß § 163 StPO (ggf. i.V.m. § 46 OWiG) für die Verfolgung von Tat und Täter zuständig.“
Irgendwie logisch, warum auch sollte die Münchner Kripo den Automatenaufbruch in Berlin-Kreuzberg untersuchen, ohne Google-Earth würde man wohl tagelang nach dem Tatort suchen.

Aber kann man das immer so schwarz-weiss sehen? Nein, natürlich nicht, “Ausnahmen sind zum Beispiel Terrorismus und Spionage“, und auch für das organisierte Verbrechen gibt es Sonderregelungen, denn irgendeinen Sinn müssen Behörden wie das BKA und die diversen LKA ja haben. Obwohl, wenn man diesen Bericht liest, dann zieht man doch instinktiv Querverbindungen zu einer kleinen mittelalterlichen Stadt namens Schilda...

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0203/seite3/0001/index.html

Während man in Berlin weiss, dass Markenpiraterie zur OK gezählt werden muss, sieht man das in Göttingen anders. Und für „normale Kriminalität“ fehlen leider die personellen Kapazitäten. Sorry, Tschulligung – aber, könnt ihr das denn nicht selber in die Hand nehmen? Wir sind euch auch nicht böse, ehrlich nicht...!

Hmm, aber wo liegt eigentlich der Tatort, und somit die Zuständigkeit welcher Polizeidienststelle und welcher Staatsanwaltschaft? In Guangzhou, der chinesischen Fälscherhochburg, wo sich jeder zahlungskräftige Kunde en gros eindecken kann? Oder in Riga, wo sich der Container durch falsche Inhaltsdeklaration Zugang zum freien EU-Warenverkehr erschleicht? Oder doch erst in Polen, wo die Fassware in die – ebenfalls gefälschten – Flakons abgefüllt wird? Wie sieht es mit Berlin aus, zumindest einer der Online-Shops muss ja dort beheimatet gewesen sein. Oder war das nur eine Deckadresse, während der Händler seine eMails aus Göttingen sendete? Woher kamen die Pakete – vielleicht aus Klein-Grützenow? Gibt es dort überhaupt eine Polizeistation, die im Sinne der Tatort-Zuständigkeit die Ermittlungen aufnehmen könnte? Oder ist es wirklich so, dass erst der vollendete Betrug, also die Ankunft des Plagiats bei Lieschen Müller in Wanne-Eickel, als Tatort gesehen werden muss?

Nachdem Lieschen feststellen musste, dass sie betrogen wurde (selbst in der vollen Disco hielt jeder mindestens 5 Meter Abstand!), erstattet sie Anzeige gegen den Lieferant bei ihrem zuständigen Polizeirevier um die Ecke. Das gleiche machten Monika Mustermann aus Lützow-Dannenberg, die Gschwendner Resi aus Ober-Grainau, und hunderte andere betrogene Käuferinnen und Käufer quer durch die ganze Republik. Alle diese Anzeigen haben eines gemeinsam – keine weiss von der anderen! Hunderte von Fällen, die irgendwann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Oder wegen stockender Ermittlungen, weil sich die angebliche Anschrift des Online-Händlers als falsch bzw. nicht-existent herausgestellt hat.

Der Verkauf von Markenfälschungen im grossen Stil ist ein grenzüberschreitendes „Geschäft“, das überwiegend online abgewickelt wird. Hilfreich bei der Aufklärung ist allerdings die Tatsache, dass es Anhaltspunkte in Form der physischen Lieferungen gibt. Diese Ansätze gibt es bei anderen Betrugsformen nicht, denn es erfolgt erst keine Lieferung. Den Gaunern geht es nur um Eines – Geld. Und zwar so viel wie möglich, und so anonym wie möglich. Und dafür werden alle Register der modernen IT-Technologie gezogen....! Die Erfahrung zeigt, dass nur wenige Polizeibeamte über eine Ausbildung verfügen, die es ihnen erlaubt die oftmals extrem komplizierten Vorgänge nachzuvollziehen. Und selbst wenn doch – welche Möglichkeiten hat man denn, wenn man weiss, dass das Ende der IP-Spur in Rm. Valcea, Beijing oder Asuncion liegt?

Cybercrime auf globaler Basis wird immer ein nur schwer fassbares Problem sein, das liegt in der Natur der Sache. Aber gerade Deutschland hinkt auch auf nationaler Ebene den Realitäten hinterher. Es gibt zu wenig Spezialisten auf diesem Gebiet, sowohl bei den Ermittlungsbehörden als auch bei den Staatsanwaltschaften. Das Prinzip der Tatort-Zuständigkeit mit Anzeige der Geschädigten beim jeweiligen heimischen Revier führt dazu, dass selbst Betrugsfälle im hohen 6-stelligen Schadensbereich in unzählige Bagatellfälle aufgesplittet werden. Eine Koordination wird durch das bestehende System offenbar erschwert.

Internetkriminalität kennt keine Wirtschaftskrise, im Gegenteil, die Zahlen steigen Jahr für Jahr. Und das sind nur die offiziellen Daten, also die Fälle die auch tatsächlich zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffern dürften um ein Vielfaches höher liegen. Und während die Kriminellen jede neue technische Entwicklung sofort einsetzen hinken Ermittlung und Strafverfolgung mit ihren verkrusteten Strukturen um Lichtjahre hinterher. Eine Änderung kann aber nur von der Politik kommen, in Form einer schlagkräftigen nationalen Cybercop-Truppe.


Kommentare

Dein Kommentar

Wie benutze ich BBcode?