Eingestellt am 01. Mai 2009 um 17:14 Uhr
Das Landgericht Frankfurt sieht keinen Internetbetrug darin, wenn die Betreiber üblicherweise im Internet kostenlos angebotener Dienste diese kostenpflichtig anbieten, den Hinweis darauf mittels Sternchen geben und die Nutzer durch ein Gewinnspiel zur Eingabe ihrer persönlichen Daten verleiten und damit gleichzeitig einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen lassen.
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