Tipps für Verkäufer auf Auktionsplattformen

Geändert am 15.07.2007
Was ist zu beachten, wenn man auf Auktionsplattformen
mit Mitgliedskonten ohne Bewertungen verkauft?
Das Prinzip von Auktionsplattformen basiert im Wesentlichen auf einem Vertrauensverhältnis zwischen den Käufern auf der einen Seite, und den Verkäufern auf der anderen Seite. Das wichtigste Instrument für den Aufbau dieses Vertrauensverhältnisses auf Auktionsplattformen ist das Bewertungsprofil eines Mitgliedskontos. Ein Mitgliedskonto, das aber auf einer Auktionsplattform noch nicht oder wenig gehandelt hat, hat natürlich keinerlei oder sehr wenige Bewertungen, was es naturgemäß schwieriger macht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Trotzdem kann ein Verkäufer einiges dafür tun, ein solches Vertrauensverhältnis aufzubauen. Verkäufer auf Auktionsplattformen mit keinen oder wenigen Bewertungen sollten unbedingt folgende Punkte (Tipps) beachten (komplette, ehrliche Artikelbeschreibungen und brauchbare, eigene Bilder werden vorausgesetzt):
Tipps
  • Akzeptieren Sie nicht ausschließlich die Zahlungsart Vorkasse (beziehungsweise Überweisung), sondern akzeptieren Sie auch Transaktionsabwicklungen über Treuhandservices, Lieferungen per Nachnahme, und auch und vor allem: Barzahlung bei Abholung. Sofern Sie sich mit dem Käufer auf die Nutzung eines vertrauenswürdigen Treuhandservice geeinigt haben, überprüfen Sie deren E-Mails sicherheitshalber auf ihre Echtheit.
  • Stellen Sie zu Beginn nur wenige Angebote ein. Dies gilt insbesondere für Neuware, teure Ware und Hi-Tech-Ware. Vermeiden Sie bei eBay Multiauktionen.
  • Verkaufen Sie nur Ware, die sich in Ihrem Besitz befindet beziehungsweise die Sie nach Angebotsende unverzüglich übereignen können (Auktionsplattformen sind kein Kreditinstitut für riskante und meist scheiternde Vorkasse-Konstruktionen). Liefern Sie verkaufte Ware schnellstmöglich.
  • Lassen Sie sich nicht online als Verkaufsagent anwerben.
  • Beschreiben Sie die Ware sachlich und mit Ihren eigenen Worten, verwenden Sie nur selbstgemachte Bilder vom Original-Artikel. Auf keinen Fall sollte man sich verleiten lassen, schön gestaltete Beschreibungen oder Fotos anderer Anbieter zu kopieren. Wenn Sie Ihre eigenen Angebotsbeschreibungen schützen möchten, so können Sie dies mit Anticopy tun.
  • Handeln Sie gewerblich auf Auktionsplattformen, so erfüllen Sie die im § 312c BGB vorgeschriebenen Impressumspflichten für gewerblichen Anbieter. Geben Sie in jedem Ihrer Angebote Ihre ladungsfähige Anschrift an und bauen Sie eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung (§ 312d BGB) ein. Ansonsten riskieren Sie auch eine kostenpflichtige und häufig recht teure Abmahnung. Veröffentlichen Sie rechtlich korrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Geben Sie für die angebotene Ware plausible Startpreise an. Dies gilt insbesondere für neue Hi-Tech-Ware, bei der der Preiskampf auf Auktionsplattformen außerordenlich hart ist. Ansonsten drohen Ihnen von Beginn an möglicherweise drastische Verluste. Berücksichtigen Sie bei den Startpreisen die anfallenden Gebühren der entsprechenden Auktionsplattform [Gebühren bei eBay].
  • Die ersten Angebote sollten auf jeden Fall längere Laufzeiten haben. Vermeiden Sie kürzere Laufzeiten von Angeboten, besonders dann, wenn Sie Neuware anbieten.
  • Verzichten Sie auf Gebotsmanipulationen jeglicher Art.
  • Bieten Sie keinen Sofort-Kauf in Angebotsbeschreibungen oder per E-Mail an.
  • Nur bei eBay: obwohl das „Geprüftes Mitglied“-Symbol keineswegs eine deutlich höhere Sicherheit bedeuten muss, sollten Sie das Postident-Verfahren als Verkäufer durchführen.
  • Beantworten Sie Nachfragen zu den Angeboten schnell, ausführlich und ehrlich. Veröffentlichen Sie auf bei eBay die Anfragen und Antworten in den laufenden Angeboten.
  • Vermeiden Sie jegliche „Drohungen“ in den Angebotsbeschreibungen, wie zum Beispiel »Spaßbieter hören von meinem Anwalt« [Spaßbieter]. Solche „Drohungen“ schrecken erfahrene Mitglieder von Auktionsplattformen ab.
  • Bewerten Sie Transaktionen ehrlich. Verzichten Sie auf Rachebewertungen. Vorbildliche Verkäufer bewerten nicht erst nach dem Käufer, sondern bereits dann, wenn der Käufer seine Zahlung zuverlässig geleistet hat.
  • Erfüllen Sie als gewerblich Handelnder Ihre Gewährleistungs- pflichten zuverlässig und zügig.
  • Bieten Sie auf Auktionsplattformen nur Ware an, deren Anbieten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der entsprechenden Auktionsplattform gestattet sind [AGB von eBay].

Verkäufer die auf Auktionsplattformen diese vertrauensfördernden Maßnahmen beachten werden auch feststellen, dass sie höhere Endpreise für ihre angebotenen Waren erhalten.
Merksatz
Nutzen Sie, wenn Sie auf Auktionsplattformen Ware anbieten alle vertrauensfördernden Maßnahmen, die die entsprechendenden Auktionsplattformen zu Verfügung stellen.


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