Gehackte Mitgliedskonten - wie man damit
betrogen wird

Geändert am 20.06.2007
Beim Einkauf

Methode: Rückbuchungen von PayPal-Zahlungen
(PayPal-Chargeback)

Bei einem betrügerischen Einkauf wird das Geld sofort via PayPal-Zahlung an den Verkäufer geschickt und dieser aufgefordert, an eine andere als die im PayPal-Account des Käufers hinterlegte Adresse zu versenden. Ein solcher Verstoß gegen die PayPal-Versandrichtlinien macht es dem mutmaßlichen Betrüger möglich, die Zahlung mithilfe einer Beschwerde bei PayPal zu stornieren. Bei Lieferadressen im Ausland wird der Verkäufer häufig aufgefordert, gleich nach dem Versand die Trackingnummer des Paketes anzugeben, womit der Verlauf der Sendung online verfolgt werden kann. Sobald das Paket außerhalb der Landesgrenze ist, kann es nicht mehr beim Lieferservice zurückgefordert werden. Die Zahlung des mutmaßlichen Betrügers wird irgendwann rückgebucht.
Bei einer anderen Variante wird vom Verkäufer explizit unversicherter Versand verlangt, meist unter dem Hinweis auf die günstigeren Kosten. Auch diese Versandart verstößt gegen die PayPal-Richtlinien und ermöglicht einen Zahlungsrückzug.
Wird ein „kompromittierter“ (durch Phishing gehackter) PayPal-Account widerrechtlich benutzt, steht dem Verkäufer ebenfalls keine Auszahlung zu, obwohl er die Ware verschickt hat. In diesem Fall wird die erfolgte Zahlung an den ursprünglichen PayPal-Account-Inhaber zurückgebucht.
Verwendet ein Käufer mißbräuchlich die Kreditkarten-Daten eines unbeteiligten Dritten (an die er zum Beispiel durch Phishing gelangt ist), so kann der Kaufpreis oft noch sehr lange rückgebucht werden. Es gibt ausländische Kartenverträge, bei denen ein Kunde bis zu zwölf Monate lang nicht autorisierte Zahlungen von seiner Karte widerrufen kann. Ein solcher Kreditkarten- „Chargeback“ wird von PayPal an den Verkäufer weitergereicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein gehacktes (deutsches) eBay-Mitgliedskonto mit jedem beliebigen PayPal-Account weltweit verknüpft werden kann.
Merksätze
Im Distanzhandel gewährt der Verkäufer bei der Benutzung von PayPal oder bei der direkten Akzeptanz von Zahlungen via Kreditkarte dem unbekannten Käufer einen nahezu unbegrenzten Kredit über den Kaufpreis und die Versandkosten. Dabei gibt es mehrere mögliche Varianten des versuchten Betrugs, bei denen das PayPal-Chargeback greift. Allen Varianten ist eines gemeinsam: der Verkäufer verliert den Kaufpreis für seine verschickte Ware. Einen PayPal-Verkäuferschutz gibt es in Deutschland nur marginal.


ZUM SEITENANFANG