Einleitung - Was sind Verkaufsagenten?

Geändert am 05.06.2007
Verkaufsagenten auf Auktions- und Verkaufsplattformen sind Verkäufer, die auf Auktions- und Verkaufsplattformen Waren für Dritte in eigenem Namen einstellen und so versuchen, diese zu verkaufen.
Eigentlich kann sich jeder als Verkaufsagent gewerblich betätigen, jedoch sind unbedingt und immer die nicht unerheblichen Risiken zu beachten, die ein Verkaufsagent eingeht. Ein Verkaufsagent verkauft immer in eigenem Namen, das heißt, er haftet für das für einen Dritten angebotene Produkt. Ein Verkaufsagent muss also in vielen Dingen außerordentlich kompetent sein - Beispiele:
  • Die Tätigkeit als Verkaufsagent ist eine gewerbliche Tätigkeit. Ein Verkaufsagent sollte also kaufmännische Vorkenntnisse haben.
  • Ein Verkaufsagent muss umfangreiche Marktkenntnisse besitzen.
  • Verkauft ein Verkaufsagent Neuwaren für einen Dritten, so ist der Verkaufsagent für die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen verantwortlich. Zudem muss er das gesetzlich vorgeschriebene Rückgaberecht einräumen.
  • Ein Verkaufsagent muss in der Lage sein, den Wert von Gebrauchtwaren einzuschätzen.
  • Ein Verkaufsagent muss erkennen können, wenn versucht wird, ihm Hehlerware anzudrehen.
  • Ein Verkaufsagent muss Markenfälschungen von Originalen unterscheiden können.
  • Ein Verkaufsagent muss die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Auktions- und Verkaufsplattformen, auf denen er seine Ware anbieten möchte, genauestens kennen. Er muss also immer genau wissen, was er wie, wo und wann anbieten kann und darf.
  • ...
Die Tätigkeit als Verkaufsagent ist also letztlich wesentlich komplexer und risikoreicher als die Tätigkeit jedes einfachen gewerblichen Anbieters auf Auktions- und Verkaufsplattormen.
Daher ist eigentlichen jedem, der die umfangreichen Kenntnisse, die ein Verkaufsagent benötigt, nicht hat, davon abzuraten, als Verkaufsagent tätig zu werden. Trotzdem versuchen sich immer wieder Unbedarfte als Verkaufsagenten - für viele kommt das böse Erwachen aber schnell, wenn sie feststellen, dass sie Opfer eines Verkaufsagenten-Betruges geworden sind.
Merksatz
Generell gilt: bieten Sie NIEMALS Ware an, die Sie nicht selbst haben und selbst verschicken können !


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