Packstations-Betrug

Geändert am 07.08.2008
Beim Warenkredit- oder Versandbetrug werden bei Online-Händlern Waren bestellt, die nicht, nur zum Schein oder mit betrügerisch erworbenen Geldmitteln bezahlt werden. Die Lieferung erfolgt gewöhnlich an eine falsche Adresse: ein anonymer Briefkasten, eine eigentlich leerstehende Wohnung in einem großen Mietshaus oder eine Adresse im Ausland werden genutzt, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Oft werden Pakete von Mittelsmännern mit gefälschten Unterschriften entgegengenommen.
Alle diese Methoden haben aber den „Nachteil“, dass die Betrüger oder ihre Gehilfen beim Empfang der Ware persönlich in Aktion treten müssen. Deswegen setzen Online-Kriminelle neuerdings auf DHL-Packstationen. Diese ermöglichen den anonymen Empfang von Waren und werden so genutzt, um Verkäufer im Onlinehandel zu betrügen.
In Inseraten suchen angebliche Gewerbetreibende nach Zugängen für Packstationen, um in ihrem Geschäft „flexibel“ zu sein. Sie bieten 80 bis 120 Euro pro Packstations-Zugang, teilweise wird auch eine monatliche Vergütung angeboten. Vermeintlich leicht verdientes Geld für eine kostenlose Anmeldung und den anschließenden Versand der Packstations-Karte mit PIN.

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Auch mit Hilfe von Phishing-Mails versuchen Betrüger, die Packstations-Daten argloser Nutzer abzugreifen. Denn zum Empfang einer Sendung - deutschlandweit - reicht die Kenntnis von »PostNummer« und PIN.
Die Kriminellen bestellen nun Waren im Online-Handel - bei großen Versandhändlern oder bei Anbietern auf Auktionsplattformen. Der Verkäufer versendet die (meist sehr hochpreisigen) Artikel an die gewünschte Adresse, nachdem er vermeintlich die Zahlung erhalten hat. Bezahlt wird jedoch mit gefälschten oder gestohlenen Kreditkartendaten, ungedeckten oder gefälschten Schecks, manipulierten Überweisungsträgern oder sehr häufig mit gephishten PayPal-Accounts.
Nach der Auslieferung der Ware über die Packstation sieht sich der Verkäufer mit der Rückforderung seines Geldes oder PayPal-Guthabens konfrontiert, weil die Zahlung unrechtmäßig erfolgt war. Daraufhin wird er die Rückgabe oder Bezahlung der verschickten Ware vom Inhaber der Packstation-Karte einfordern und bei Nichterhalt Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten.
Merksätze
Verleihen oder verkaufen Sie unter keinen Umständen ihren Packstations-Zugang an Dritte! Halten Sie Ihre »PostPIN« geheim! DHL fragt niemals in einer E-Mail danach oder fordert Sie auf, diese auf einer Internetseite einzugeben.

Versenden Sie als Verkäufer niemals an eine Packstation, ohne sich zu vergewissern, ob ihr Käufer auch tatsächlich der Inhaber der Packstations-Adresse ist. Akzeptieren Sie bei Lieferung an eine Packstation keine rückbuchbaren Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Lastschrift, Scheck) und insbesondere keine Zahlungen per PayPal!


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