Nicht autorisierte Händlerabbuchungen

Geändert am 15.01.2008
PayPal stellt seinen Nutzern mit dem Instrument der Händlerabbuchung ein Pendant zum Lastschriftverfahren von Banken zur Verfügung. Im Rahmen des »World Seller«-Programms werden ausgewählte Händler von PayPal ermächtigt, E-Geld von den Accounts ihrer Kunden einzuziehen, ohne daß diese einzelne Transaktionen bestätigen müssen. Dazu erteilt ein PayPal-Nutzer dem entsprechenden Händler eine Abbuchungserlaubnis. Im Allgemeinen ist zur Autorisierung einer solchen Abrechnungsvereinbarung ein einmaliges Einloggen bei PayPal erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt kann der Händler bis auf Widerruf Guthaben vom PayPal-Account des Kunden abbuchen.
Dieses Verfahren kommt vor allem bei regelmäßigen Zahlungen zum Einsatz (beispielsweise dem Abonnement von elektronischen Zeitschriften oder anderen Services), kann aber auch für einzelne Transaktionen verwendet werden. So könnte der Inhaber eines Online-Shops seinen Kunden die Zahlung per Händlerabbuchung anbieten, um deren Einkäufe durch eine vollständig automatisierte Zahlungsabwicklung noch komfortabler zu gestalten.
PayPal tritt in dieser Konstellation allerdings nur als Vermittler auf und prüft die Berechtigung einzelner Abbuchungen nicht nach. Es gibt keine Garantie für den Kunden, daß der Händler den tatsächlich vereinbarten Betrag einzieht oder seine Gegenleistung ordnungsgemäß erbringt. Insbesondere kann Zahlungen per Händlerabbuchung nicht im Nachhinein widersprochen werden. Somit ist es jederzeit möglich, Opfer einer unberechtigten Händlerabbuchung zu werden. Eine Käuferbeschwerde ist in diesem Fall das einzige Mittel, mit dem der Nutzer versuchen kann, sein Guthaben oder wenigstens Teile davon zurückzuholen.
Merksätze
Gehen Sie keine Abrechnungsvereinbarung über PayPal mit einem Händler ein, denn die Beweispflicht für eine nicht autorisierte Abbuchung liegt bei Ihnen. Das gilt insbesondere für Händler im Ausland, die rechtlich nur schwer zu belangen sind!

Betrug mit nicht autorisierten Händlerabbuchungen
Auch Betrüger machen sich das Instrument der Händlerabbuchung zunutze, in dem sie mit zuvor übernommenen PayPal-Accounts Abrechnungs- vereinbarungen bei verschiedenen Händlern schließen. Oftmals werden so virtuelle Waren wie zum Beispiel elektronische Bücher, Software oder auch Charaktere, „Gegenstände“ und „Währungen“ aus Online-Spielen (diese haben einen teils enormen Gegenwert in echtem Geld) erworben. Im Gegensatz zum Versand materieller Waren an eine real existierende Adresse können die Betrüger bei einer Zustellung der so erschlichenen Waren per E-Mail oder Download beziehungsweise durch die Übergabe von „Gegenständen“ in einem Online-Spiel vollständig anonym bleiben. Für den rechtmäßigen Besitzer des mißbrauchten PayPal-Accounts wird dieses Vorgehen zum entscheidenden Nachteil, denn für solche und andere virtuelle Artikel kann keine Käuferbeschwerde eingereicht werden.
Der gravierende Unterschied zum „gewöhnlichen“ Betrug mit gehackten PayPal-Accounts besteht darin, daß die einmalige Überprüfung einer Abrechnungsvereinbarung durch die Angabe von Nutzernamen und Paßwort nicht immer erforderlich ist. Zur Legitimation einer Zahlung bei PayPal reicht in manchen Fällen offenbar die bloße Versicherung eines Händlers aus, mit einem Kunden eine Händlerabbuchung vereinbart zu haben. Um eine nicht autorisierte Abbuchung durchführen zu lassen, genügt einem betrügerischen Käufer also unter Umständen das bloße Nennen eines beliebigen PayPal-Nutzernamens bei einem Händler. Der Nutzername eines PayPal-Accounts ist aber gleichbedeutend mit der E-Mail-Adresse, die zum Senden und Empfangen von Guthaben verwendet wird. Damit ist er jeder Person bekannt, mit der der Account-Inhaber in der Vergangenheit Transaktionen durchgeführt hat.

  Ein Forenschreiber im eBay-Forum „Sicherheit“ stellt den mutmaßlichen Ablauf einer nicht autorisierten Händlerabbuchung dar. Die Diskussion „Betrug in zahlreichen Fällen durch unautorisierte Paypal-Abbuchung“ ist mittlerweile aus dem Forum gelöscht. falle-internet.de liegen Kopien des damaligen Threads vor.

PayPal bestreitet offiziell, daß eine Händlerabbuchung ohne Paßwort möglich ist. »Eine Autorisierung einer Händlerabbuchung ohne Passwort des entsprechenden PayPal-Kontos ist nicht möglich. Damit jemand eine Händlerabbuchung durchführen kann, [...] muss er [...] in den Besitz des Passwortes gelangt sein.«
Ein betroffener PayPal-Kunde hat dazu seine eigene Meinung: »Ich selbst bin seit ca. 20J in der IT-Branche, bediene den PC ausschließlich allein, habe keine Kinder und keine Katze, die aus Versehen über die Tastatur gerannt ist. Da ich Paypal nur recht wenig genutzt habe, musste ich sogar selbst oft das PSW nachschauen. Kurzum, Fremdzugang ausgeschlossen und das gilt bestimmt auch für ein Reihe anderer Geschädigter.«
Auch die Darstellung des entsprechenden Händlers widerspricht der Position PayPals. Ein Angestellter erklärt auf Nachfrage, daß die PayPal-Accounts der Kunden nicht überprüft werden (können) und zum Einkauf kein PayPal-Paßwort benötigt wird:

  Dieses Gespräch führte ein Diskussionsteilnehmer des eBay-Forums „Sicherheit“ mit einem Angestellten der Firma „itemgarden.com“. Es wurde ebenfalls in der gelöschten Diskussion „Betrug in zahlreichen Fällen durch unautorisierte Paypal-Abbuchung“ veröffentlicht.

Durch eine nicht autorisierte Händlerabbuchung verlorenes Guthaben ist fast unmöglich zurückzuerlangen. PayPal betrachtet eine Abrechnungsvereinbarung als ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Händler und Kunde und verweist einen geprellten Account-Besitzer mit seinen Ansprüchen deshalb an den jeweiligen Verkäufer. Dieser sitzt zumeist im Ausland; außerdem hat er seine Gegenleistung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erbracht (nur eben an die falsche Person), was er oft sogar beweisen kann.
Probleme können bei diesem Betrugsszenario auch entstehen, wenn ein Bankkonto bei PayPal zur Lastschriftzahlung angemeldet ist. Dieses wird bei einer Händlerabbuchung – ganz analog zur normalen PayPal-Zahlung – automatisch belastet, wenn nicht genügend Guthaben zur Verfügung steht. Obwohl Lastschrift- und Kreditkartenzahlungen beim jeweiligen Kreditinstitut widersprochen werden kann, kommen auf den betroffenen Nutzer unter Umständen ernste Schwierigkeiten zu. Da PayPal die Händlerabbuchung als „vom Kunden autorisiert“ betrachtet, winkt im Fall einer geplatzten Zahlung eine Sperrung oder Kündigung des PayPal-Accounts sowie ein Mahnschreiben vom Inkasso- oder Anwaltsbüro.
Merksätze
Speichern Sie niemals Guthaben auf ihrem PayPal-Account und wechseln Sie regelmäßig Ihre bei PayPal hinterlegte E-Mail-Adresse aus, um sich vor unberechtigten Händlerabbuchungen zu schützen!


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