eBay ist sicher …
… weil der Betrug nun unsichtbar wird!

Geändert am 23.11.2007
Für die Opfer von Betrügern und unseriösen Verkäufern könnte der 22.11.2007 ein schwarzer Tag werden. eBay hat offensichtlich einen neuen Standard etabliert, der geschädigte Kunden massiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte behindert.

Was ist passiert?

Bisher waren Artikelbeschreibungen („Auktionen“) von eBay etwa 90 Tage lang aufrufbar. Bei Problemen konnten betroffene Käufer die alten Angebote über die Eingabe der Artikelnummer aufrufen. Wenn es um Betrug oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen geht, sind die Artikelbeschreibungen und dort gemachte Zusicherungen wichtige Beweismittel.

  Die Listen beendeter Angebote wurden bei beendeter Mitgliedschaft schon früher entfernt. Innerhalb einer 90-Tages-Frist waren die Angebote aber immer noch einsehbar. Im Bild gezeigt ist das Bewertungsprofil eines ehemaligen eBay-Mitglieds. Wurde für eine Transaktion eine Bewertung abgegeben, konnte man über einen Link (ein Beispiel ist im Bild markiert) das Angebot nochmals aufrufen. Das ist nun nicht mehr der Fall.

Seit vorgestern hat eBay rückwirkend sämtliche Angebote ausgeschlossener Verkäufer gelöscht. Wird ein Verkäufer gesperrt, können die betroffenen Käufer ihr Angebot nicht mehr auffinden. Statt dessen teilt eBay mit:

  Ein derzeit häufiges Bild für Käufer, die sich ein Angebot nochmals ansehen möchten. Ist der Verkäufer gesperrt woren, erscheint jetzt dieser nutzlose Hinweis.

»Dieses Angebot (xxxxxxxxxxxx) wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar.
Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert. Hinweis: Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, werden bei eBay nicht mehr angezeigt.
«
Für Kunden, die nach ihrem Kauf bereits bezahlt haben, ist dieser Hinweis aber alles andere als hilfreich. Mit dem Angebot ist ein wichtiger Teil ihres Kaufvertrags verschwunden. Der Satz »Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert« dürfte rechtlich kaum haltbar sein und stellt eine geradezu gezielte Falschinformation dar.
Laufen die Transaktionen bei eBay problemlos, dann müssen Käufer nur selten auf die Artikelbeschreibung zurückgreifen. Anders allerdings sieht das bei Problemfällen und Betrug aus. Genau in diesen Fällen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der entsprechende Verkäufer vom Handel bei eBay ausgeschlossen wird. Fehlen dann die Angebotsbeschreibungen, sind die Beweismittel vernichtet. Zum Beispiel das Impressum und die Widerrufsbelehrung, falls es sich um gewerbliche Händler handelt. Oder auch Mängel innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben. Und was ist, wenn ein Käufer ein defektes und vom Verkäufer auch so deklariertes Gerät erstanden hat und nun auf Lieferung eines voll funktionsfähigen Geräts besteht?
Meist werden Verkäufer wegen gehäufter Beschwerden von Käufern oder mutmaßlichen Betrügereien gesperrt. Es können aber durchaus auch Probleme etwa beim Gebühreneinzug oder Missverständnisse im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des VeRi-Programms zur (machmal auch nur vorübergehenden) Schließung von Mitgliedskonten führen.
So oder so: Streit ist vorprogrammiert.
Betrüger und unseriöse Verkäufer können frohlocken, denn ohne Beweise wird es den Geschädigten unmöglich gemacht, ihre Interessen durchzusetzen. Während die Strafverfolgungsbehörden die Daten noch nachträglich von eBay direkt anfordern können, schauen Kunden, die zivilrechtlich Geld oder Ware einklagen wollen, in die Röhre.
Vor einigen Wochen wurden durch eBay die Verkäuferdaten in den Auktionsende-Mails anonymisiert (diese Änderung wurde auf Druck der Öffentlichkeit mittlerweile zurückgenommen), und nun verschwinden mit den Angaben zum Verkäuferaccount auch die Aufzeichnungen über beendete Auktionen - es muss festgestellt werden:
Für Käufer ist der Handel auf eBay schon wieder gefährlicher geworden.