Melden Sie zuerst einen nicht bezahlten Artikel. Dann können Sie den entsprechenden Artikel dem Zweitbieter anbieten. Das ist Voraussetzung zur Gutschrift der Verkaufsprovision und besonders wichtig bei hochpreisigen Artikeln. Für diese Vorgänge ist normalerweise eine Wartezeit von sieben Tagen Voraussetzung, es kann aber sofort damit begonnen werden, wenn ein Käufer kein angemeldetes Mitglied mehr ist oder in einem Land wohnt, für das keine Lieferung angeboten wurde.
Die Einstellgebühren werden nicht gutgeschrieben, sondern müssen nur einmal bezahlt werden, wenn bei einer Wiedereinstellung der Artikel verkauft wird. Angebotsbezeichnung, Angebotsbeschreibung, Bilder vom Artikel und die Angaben zu Zahlung und Versand dürfen nicht überarbeitet worden sein. Veränderungen dürfen also erst nach dem Wiedereinstellen vorgenommen werden, und zwar von der Auktionsseite selbst.
Bei sogenannten „Nigeria-Bietern“ (immer dann, wenn der Versand nach Nigeria erfolgen soll) werden von eBay seit August 2006 alle Gebühren gutgeschrieben.
Bieter-Blockade bei eBay
Verkäufer können Käufer mit negativem Bewertungsprofil und säumige Zahler mit der Käuferverwaltung grundsätzlich von der Teilnahme an ihren Angeboten ausschliessen, ebenso kann man Käufer aus einem Land ausschließen, in das keine Lieferung angeboten wurde. Die Käuferverwaltung findet man in »
Mein eBay« unter:
Meine Mitgliedschaft --->
Einstellungen --->
Verkäufereinstellungen --->
Eingeschränkter Käuferkreis --->
ändern.
Die Mitgliedskonten der mutmaßlichen Betrüger sind häufig in Singapur, England, Frankreich, Belgien und den Niederlanden angemeldet. Einen hochpreisigen Artikel sollte man also praktisch im eigenen Land anbieten.
Auch während laufender Angebote kann man Gebote unliebsamer Bieter streichen (unter der Bieterliste). Der Preis fällt dann entsprechend zurück, unter Umständen auf einen Bietschritt über dem Dritten. Streicht man ein Gebot, werden automatisch auch alle anderen Gebote dieses Bieters gestrichen.