Gehackte Mitgliedskonten - wie man damit
betrogen wird

Geändert am 20.06.2007
Beim Einkauf Methode: gefälschte oder ungedeckte
Schecks (auch Dreiecksbetrug)
Manchmal bieten mutmaßliche Betrüger an, die hochwertige Ware, die sie auf Auktions- oder Verkaufsplattformen einkaufen, per Scheck zu zahlen. Wer solche Schecks annimmt, wird Geld und Ware verlieren. Im Wesentlichen sind zwei Varianten des Scheckbetrugs bekannt:
Variante 1 - einfache gefälschte oder nicht gedeckte
Schecks
Die von den mutmaßlichen Betrügern angewandte Methode ist in diesem Fall sehr einfach: nach einem Einkauf schickt der mumaßliche Betrüger dem Verkäufer einen ungedeckten oder gefälschten (meist) ausländischen Verrechnungsscheck über den Kaufbetrag zu. Der Verkäufer reicht diesen (ausländischen) Verrechnungsscheck zur Gutschrift bei seiner Bank ein. Die Bank schreibt den Verrechnungsscheck auf dem Bankkonto des Käufer zuerst einmal gut. Nach dieser Gutschrift des Kaufpreises schickt der Verkäufer nun die Ware an den mutmaßlichen Betrüger per Paket ab. Dieser erhält also seine eingekaufte Ware, der Verkäufer hat scheinbar den Kaufpreis für die entsprechende Ware von dem mutmaßlichen Betrüger erhalten.

Die Überraschung folgt in der Regel aber einige Tage später. Denn die wenigsten Verkäufer beachten, dass Banken Verrechnungsschecks erst einmal »unter Vorbehalt« auf Konten gutschreiben. Die Gutschriften von Verrechnungsschecks werden von Banken in der Regel erst nach einer Gutschrift geprüft. Stellt sich bei dieser Prüfung nun heraus, dass ein Verrechnungsscheck gefälscht oder nicht gedeckt war, so wird die entsprechende Kontogutschrift von der Bank wieder rückgebucht (plus anfallender Bearbeitungskosten). Bis zu einer solchen Rückbuchung vergehen in der Regel mehrere Tage (bei ausländischen Verrechnungsschecks kann die Prüfung länger als eine Woche dauern), was dann in einem solchen Fall bedeutet: der mutmaßliche Betrüger hat meist genügend Zeit, seine gewünschte Ware in Empfang zu nehmen.

Merksatz
Wer einen Verrechnungsscheck als Zahlung akzeptiert, sollte nach der Gutschrift des entsprechenden Verrechnungsschecks sicherheitshalber immer einige Tage warten, bevor er die damit bezahlte Ware abschickt.

Variante 2 - (gefälschte oder nicht gedeckte) Schecks,
die einen zu hohen Ausstellungsbetrag aufweisen (auch
Dreiecksbetrug)
Der versuchte Betrug mit Überzahlschecks ist schon wesentlich komplexer - aber auch wesentlich gefährlicher, da die Verkäufer, die Überzahlschecks akzeptieren, gleich mehrfach geschädigt werden:

Nach dem Einkauf der Ware auf einer Auktions- oder Verkaufsplattform schickt der mutmaßliche Betrüger dem Verkäufer unter diversen Vorwänden einen (meist) ausländischen Verrechnungsscheck zu, dessen Ausstellungsbetrag den eigentlichen Kaufbetrag für die eingekaufte Ware deutlich übersteigt. Beliebiges, fiktives Beispiel:

Ein vereinbarter Kaufpreis beträgt EURO 3161,29 (inclusive Versandkosten), der zugesandte Verrechnungsscheck ist aber auf EURO 4000,00 ausgestellt.

Solche Verrechnungsschecks können gefälscht oder nicht gedeckt sein, sie müssen es aber nicht. Sie können auch aus zurückliegenden Geschäften des mutmaßlichen Betrügers von einem früheren Opfer stammen. In solchen Fällen spricht man von einem sogenannten Dreiecksbetrug, da der mutmaßliche Betrüger versucht, zwei Personen gleichzeitig bei einem einzigen Betrugsdelikt um Geld und Ware zu bringen, indem er einer Person nicht existierende Ware „verkauft“, für die er den Verrechnungsscheck erhält, mit dem er bei der zweiten Person Ware „einkauft“.

Der mutmaßliche Betrüger wünscht nun vom Verkäufer, dass dieser nach dem Erhalt des Verrechnungsschecks die gekaufte Ware an ihn per Paket versendet und gleichzeitig den Überzahlbetrag (in dem beliebigen Beispiel also den Betrag von EURO 831,71) zurückzahlt, und zwar in der Regel über einen Bargeldtransfer-Service. Wer sich darauf einläßt verliert mindestens den Überzahlbetrag und seine verkaufte Ware. Handelt es sich bei dem versuchten Betrug um einen Dreiecksbetrug, so muss der Verkäufer, der den Überzahlscheck angenommen hat, zusätzlich noch damit rechnen, den gutgeschriebenen Scheck zurückzahlen zu müssen und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden (Beihilfe zur Geldwäsche).
Dieses System stützt sich ebenfalls darauf, dass Banken einen Verrechnungsscheck erst einmal auf einem Bankkonto gutschreiben und diese Gutschrift erst nach einer nachträglichen Prüfung (siehe Variante 1) wieder stornieren.

Daher sollte man niemals Verrechnungsschecks akzeptieren, die nicht auf den genauen vereinbarten Kaufbetrag (plus Versandkosten) ausgestellt sind.

Der Dreiecksbetrug existiert als Variante auch als versuchter Betrug mit gephishten Kreditkartendaten oder gestohlenen Kreditkarten.
Merksatz
Wer Schecks ausstellen kann, kann auch Überweisungen von seinem Konto tätigen. Daher sollte man keine Schecks aus dem Ausland akzeptieren.


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