Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie

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Geändert am 15.06.2007
Einführung: Gewährleistung / Sachmängelhaftung und Garantie
Entspricht eine gelieferte Ware nicht der Beschreibung im Angebot, hat diese also nicht die vereinbarte Beschaffenheit, dann hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer eine Nacherfüllung in Form einer Reparatur oder Neulieferung zu verlangen. Er hat aber nicht sofort das Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises.
»Wenn ein gelieferter Artikel einen Mangel aufweist, hat man noch kein Rücktrittsrecht. Vorher muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden, sonst geht der Anspruch auf den Rücktritt verloren.« (LG Hof 22 S 28103)
Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt oder vom Verkäufer verweigert wird, kann der Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt werden. Einen mangelhaften Artikel sollte man nicht einfach zurückschicken, der Verkäufer kann auch auf die Rücksendung verzichten. Zuerst muss man also dem Verkäufer klar mitteilen, welcher Mangel festgestellt wurde, in welcher Form die Nacherfüllung erwartet wird, und gegebenenfalls, dass man bei Fehlschlagen der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (Datum angeben) vom Kaufvertrag zurücktreten wird. Genaue Angaben mit Auktionsnummer, Namen der Accounts der entsprechenden Auktionsplattform, Kauf- und Überweisungsdatum sollten in dieser Mitteilung enthalten sein. Die Mitteilung sollte sachlich und freundlich formuliert sein, denn möglicherweise wird der Schriftwechsel zu einem Teil der Unterlagen für eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Es ist ratsam, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben (zum Beispiel durch "gegenseitiges Entgegenkommen" in der Minderung des Kaufpreises).
Die Durchführung eines Mahnverfahrens verursacht zusätzliche Kosten und ist nur bei Einhaltung der Fristen der Formvorschriften erfolgversprechend. Dazu gehört auch die Rücksendung der Ware nach einem korrekten Rücktritt, womit man ein weiteres Risiko eingeht. Bei Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers hat man eventuell zwar einen Anspruch, kann ihn aber nicht praktisch durchsetzen. Um den Verhandlungen Nachdruck zu verleihen, kann man zunächst die entsprechenden, auf der Auktionsplattform hinterlegten abfragen und dann die Forderungen per Einschreiben schicken. Auf der eBay-Auktionsplattform: Kontaktdaten des Verkäufers - der Verkäufer bekommt darüber eine Mitteilung.
Speziell für die eBay-Auktionsplattform: auch die eBay-Auktionsplattform bietet die Möglichkeit, Unstimmigkeiten online zu klären, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht. Das Duchlaufen dieses Prozesses ist auch die Voraussetzung für den Antrag auf Käuferschutz. Die Auktion, Mails und alle anderen Unterlagen sollte man selbst sicher abspeichern und auch ausdrucken.
Wenn alle Versuche zur Einigung und Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis und die Versandkosten zurückverlangen.

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