PayPal bei eBay – Käuferschutz

Geändert am 15.01.2008
Für Artikel, die auf der eBay-Auktionsplattform erworben und mit PayPal bezahlt wurden, gilt unter Umständen der PayPal-Käuferschutz. Dazu muß der entsprechende Artikel zunächst »qualifiziert« sein. Die Qualifikation wird in den Nutzungsbedingungen von PayPal wie folgt definiert: »Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der Artikelseite bei eBay sehen. Dort finden Sie im Feld „Sicher kaufen“ im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.«
Die Qualifikationskriterien für den Käuferschutz sind vielfältig und hängen beispielsweise vom Bewertungsprofil des Verkäufers und der nationalen eBay-Plattform ab, auf der dieser angemeldet ist. Insbesondere muß der Verkäufer PayPal als Bezahlmethode korrekt in sein Angebot integriert haben. Fehlt das PayPal-Logo im Abschnitt »Sicher kaufen«, so gilt der PayPal-Käuferschutz für diesen Artikel nicht – auch wenn er mit PayPal bezahlt wird.
Damit das PayPal-System eine Zahlung dem entsprechenden Artikel bei eBay zuordnen kann, muß diese entweder über die Kaufabwicklung der Auktionsplattform oder manuell unter Eingabe der eBay-Artikelnummer vorgenommen werden. Wird für eine manuelle Zahlung ein falscher Betreff ausgewählt (zum Beispiel »Waren (sonstige)«), bedeutet das den Verlust des Anspruchs auf Käuferschutz. Es gibt viele Berichte von Nutzern darüber, daß die Anbindung der PayPal-Software an das eBay-System teilweise nicht richtig funktioniert, so daß eine korrekte Zahlung manchmal schlicht unmöglich ist.

  Viele PayPal-Kunden waren z.T. jahrelang vom „Fehler 3005“ betroffen, der die Zahlung von eBay-Artikeln mit PayPal unmöglich macht. Ein PayPal-Kunde beschreibt die Lösungsmöglichkeit und deren Auswirkung im eBay-Forum „Bezahlung“.

Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt PayPal bei einer zugunsten des Käufers entschiedenen Beschwerde die Erstattung einer Forderung im Rahmen des Käuferschutzes bis zu einem Betrag von 1.000 Euro, unabhängig davon, ob der Betrag beim Verkäufer verfügbar ist. Bei fehlender Qualifikation hingegen wendet PayPal die Kriterien des eBay-Standard-Käuferschutzprogramms an, falls der Artikel bei einer der wenigen internationalen eBay-Plattformen eingestellt war, die das Standard-Käuferschutzprogramm anbieten (auf den meisten europäischen Martplätzen wurde der Standard-Käuferschutz bereits Mitte 2007 gestrichen, bei eBay Deutschland am 20.02.2008 - falle-internet.de berichtete). Beide Arten des Käuferschutzes stellen eine Kulanzleistung dar. Ob eine Erstattung erfolgt oder nicht, liegt also letztlich allein im Ermessen von PayPal.
Da jedem Antrag auf Käuferschutz eine Käuferbeschwerde vorausgeht, gelten alle oben besprochenen Einschränkungen entsprechend. Artikel, die bei eBay Express gekauft wurden, unterliegen zwei besonderen Regeln: Eine Käuferbeschwerde ist hier ausschließlich wegen Nichtlieferung möglich, dafür deckt der Käuferschutz in diesem Fall den vollen Kaufbetrag plus Versandkosten ab.
Merksatz
Der PayPal-Käuferschutz gilt ausschließlich für Artikel, die bei eBay erworben werden. Der Artikel muß alle formalen Kriterien erfüllen, um für den Käuferschutz qualifiziert zu sein!


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