Betrug durch unberechtigte Käuferbeschwerden

Geändert am 15.01.2008
Die einfachste Möglichkeit, eine PayPal-Zahlung zu widerrufen, besteht im Einreichen einer Käuferbeschwerde. In diesem Fall wird der entsprechende Transaktionsbetrag auf dem PayPal-Account des Verkäufers „vorübergehend einbehalten“. PayPal entscheidet dann anhand einzureichender Unterlagen über die Berechtigung der Beschwerde und gibt den Betrag abschließend entweder frei oder zahlt ihn an den Käufer zurück.
Unberechtigte Käuferbeschwerde wegen Nichtlieferung
Behauptet ein Käufer, keine Lieferung erhalten zu haben, muß der Verkäufer den Versand der Ware belegen. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, sich an die formalen Anforderungen von PayPal zu halten. Jede Abweichung führt unweigerlich zum negativen Bescheid im Beschwerdeverfahren und zur Rückbuchung des Geldes.
Als Versandnachweis werden ausschließlich Einlieferungsbelege nachverfolgbarer Versandarten (z.B. Paket, Einschreiben) von ausgewählten Versanddienstleistern anerkannt. Zusätzlich muß der Versand an die im PayPal-Account des Käufers hinterlegte Adresse erfolgt sein. Weicht die Lieferadresse auf dem Versandnachweis ab, wird automatisch gegen den Verkäufer entschieden. Waren, die nicht versandt werden (können), sind ebenfalls von der Versandnachweis-Regelung betroffen.
Als Konsequenz aus den Versandrichtlinien sind viele Käuferwünsche, die insbesondere bei eBay-Verkäufen alltäglich sind und daher aus Verkäufersicht in der Regel kein Mißtrauen erwecken, nicht mit einer Bezahlung per PayPal vereinbar:
  • Unversicherter / nicht nachverfolgbarer Versand (z.B. Päckchen, Brief)
  • Selbstabholung oder –anlieferung der Ware
  • Lieferung an eine alternative Adresse wie z.B. Zweitwohnsitz, Familienangehörige oder Freunde
Ebenso sind z.B. folgende Artikel nicht geeignet, um mit PayPal bezahlt zu werden:
  • Nichtmaterielle Artikel, die per E-Mail oder Download „versandt“ werden
  • Nicht versandfähige Artikel (insbesondere auch Fahrzeuge)
  • Dienstleistungen
Obwohl diese Artikel nicht zur Käuferbeschwerde zugelassen sind, bestätigen zahlreiche Fälle aus der Praxis, daß trotzdem unberechtigte Beschwerden vorgebracht werden können und Rückbuchungen von Lastschrift- oder Kreditkartenzahlungen möglich sind.

  Ein PayPal-Kunde schildert seine Erfahrung mit den Versandrichtlinien im eBay-Diskussionsforum „Bezahlung“.

Merksätze
Halten Sie die Versandrichtlinien von PayPal unbedingt und ausnahmslos ein. Beachten Sie insbesondere die PayPal-Lieferadresse, die gerade bei eBay-Käufern nicht zwingend mit der durch eBay mitgeteilten Adresse übereinstimmen muß. Bieten Sie bei ungeeigneten Artikeln kein PayPal als Zahlungsmethode an.

Unberechtigte Käuferbeschwerde wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung
Auch die Käuferbeschwerde wegen eines „erheblich von der Beschreibung abweichenden“ Artikels wird von betrügerischen Käufern mißbräuchlich eingesetzt. In diesem Fall werden gefälschte Gutachten oder Zeugenaussagen verwendet, um beispielsweise einen defekten Artikel zu reklamieren. Die Rücksendung der Ware ist zwar Voraussetzung für eine Rückzahlung im Beschwerdeverfahren, kann aber durch PayPal naturgemäß nicht überprüft werden. Auch hier wird einfach auf die Versandnachweisregeln zurückgegriffen. Kann der „Käufer“ die Rücksendung des angeblich falschen oder defekten Artikels belegen, erhält er sein Geld zurück - der Verkäufer hingegen erhält z.B. ein leeres Paket oder einen Artikel, der gegen ein minderwertiges oder defektes Exemplar ausgetauscht wurde.

  Ein Verkäufer, der Opfer einer unberechtigten Käuferbeschwerde geworden ist, berichtet im eBay-Diskussionsforum „Bezahlung“.

Merksätze
Verwenden Sie PayPal nicht zum Empfang von Zahlungen für teure oder hochwertige Artikel; jede PayPal-Zahlung könnte ein Betrugsversuch sein. Im Falle einer unberechtigten Käuferbeschwerde hat PayPal die alleinige Entscheidungs- und Verfügungsgewalt über ihr Geld. Empfangen Sie also keine Beträge, die Sie nicht im Notfall abschreiben können.


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