Zahlungsausfall und Verkäuferschutz

Geändert am 15.01.2008
»Mit PayPal können Sie sich beruhigt auf Ihre Geschäfte konzentrieren, denn wir sorgen für Ihre Sicherheit« – so lautet die Werbung für den PayPal-Verkäuferschutz, der Zahlungsempfänger vor unberechtigten Rückbuchungen bewahren soll. Unter bestimmten Bedingungen kommt PayPal im Falle eines Zahlungsausfalls für die Verluste des Verkäufers auf. Analog zum Käuferschutz ist auch diese Serviceleistung PayPals eine »kostenlose Kulanzleistung«, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die wichtigste Voraussetzung für die Qualifikation zum Verkäuferschutz ist die wörtliche Einhaltung der oben besprochenen Versandrichtlinien. Nur Waren, über deren Versand ein geeigneter Beleg existiert, sind unter Umständen durch den Verkäuferschutz abgesichert. Zusätzlich muß der Versand innerhalb von sieben Tagen nach Empfang des PayPal-Guthabens erfolgt sein.
Es gibt weitere formale Gründe, die zum Ausschluß einer Transaktion vom Verkäuferschutz führen. Darunter fallen sämtliche Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal, also insbesondere alle Artikel, die nicht mit PayPal bezahlt werde dürfen. Teil- oder Ratenzahlungen sind ebenfalls nicht durch den Verkäuferschutz abgesichert. Auch das Weiterreichen der PayPal-Gebühren an den Käufer wird mit Ausschluß vom Verkäuferschutzprogramm geahndet.
Der weitaus größte Kritikpunkt ist jedoch die fehlende Absicherung ausländischer Kreditkartenzahlungen. Im internationalen Handel ist die (juristische) Durchsetzung der eigenen Interessen im Konfliktfall bestenfalls schwierig und die Überprüfung der Identität des Vertragspartners nahezu unmöglich. Genau dort, wo PayPal in Ermangelung günstiger und einfacher Alternativen oft die einzig sinnvolle Zahlungsoption ist, besteht also auch die größte Betrugsgefahr. Das explizite Ausnehmen ausländischer Kreditkarten aus dem Verkäuferschutz zeigt deutlich, wie PayPal selbst das Risiko einer solchen Zahlung einschätzt.
Ein deutscher (*) Zahlungsempfänger hat keine Möglichkeit, die ursprüngliche Quelle einer PayPal-Zahlung auszumachen. In vielen Ländern ist die Kreditkarte die einzige Einzahlungsquelle für PayPal-Nutzer, so daß bei jeder Auslandstransaktion von einer Kreditkartenzahlung ausgegangen werden muß.
* Anmerkung: In anderen Ländern gibt es z.T. sogenannte „Basiskonten“, über die keine Kreditkartenzalungen empfangen werden können. Diese wurden in Deutschland zum 15.02.2007 abgeschafft.
Merksätze
Das Empfangen einer PayPal-Zahlung kommt einem Verkauf auf Rechnung gleich. Der PayPal-Verkäuferschutz kann das damit verbundene Risiko bei Einhaltung aller formalen Kriterien minimieren. Im internationalen Handel gibt es keinen Verkäuferschutz!


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