Trickauktionen und Schachtelbetrug -
Reaktionen (Erste Hilfe(n))

Geändert am 11.10.2010
Was ist zu tun, wenn man auf eine Trickauktion oder auf
einen Schachtelbetrug, hereingefallen ist?
Sie haben noch nicht gezahlt
Wenn Sie bemerken, dass Sie auf eine Trickauktion, insbesondere auf einen Schachtelbetrug, hereingefallen sind und noch nicht gezahlt haben, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Falls noch nicht geschehen: Speichern Sie das Angebot.
  2. Zahlen Sie nicht.
  3. Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Sie aufgrund der versuchten Täuschung keine Zahlung leisten werden.
  4. Um andere arglose Käufer zu warnen: bewerten Sie den Verkäufer negativ, aber sachlich. Weisen Sie in der Bewertung auf die versuchte Täuschung hin. Bei eBay kann der Verkäufer keine Rachebewertung abgeben, das heißt, er kann Sie NICHT negativ bewerten.
  5. Melden Sie die Trickauktion dem Plattformbetreiber.
  6. Lassen Sie sich nicht durch nun eventuell folgende Drohungen des Verkäufers einschüchtern. Sichern Sie den gesamten EMail-Verkehr mit dem Verkäufer und drucken Sie diesen und die gesicherte Trickauktion als Beleg aus und legen Sie die Ausdrucke greifbar ab. Antworten Sie auf eventuelle Drohungen am besten gar nicht mehr.

Sie haben bereits gezahlt
Wenn Sie bemerken, dass Sie auf eine Trickauktion, insbesondere auf einen Schachtelbetrug, hereingefallen sind und schon gezahlt haben (beziehungsweise, wenn Sie erst bei der Lieferung bemerken, dass Sie auf eine Trickauktion hereingefallen sind), gehen Sie wie folgt vor:
  1. Falls noch nicht geschehen: Speichern Sie das Angebot.
  2. Fordern Sie vom Verkäufer den überwiesenen Betrag mit Hinweis auf die Täuschung zurück (per EMail und per Post-Einschreiben). Legen Sie dabei einen verbindlichen Termin für die Rückzahlung fest.
  3. Melden Sie die Trickauktion dem Plattformbetreiber.
  4. Zahlt der Verkäufer den überwiesenen Betrag zurück, so bewerten Sie anschließend den Verkäufer neutral, aber sachlich, um andere arglose Käufer zu warnen. Bei eBay kann der Verkäufer keine Rachebewertung abgeben, das heißt, er kann Sie NICHT negativ oder neutral bewerten.
  5. Zahlt der Verkäufer den überwiesenen Betrag bis zum festgelegten Termin nicht zurück, so sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Dies ist jedoch nicht ganz ohne Risiko, da Sie selbst mit den Kosten für den Rechtsanwalt und den eventuellen Kosten für ein Gerichtsverfahren in Vorlage gehen müssen. Auf diesen Kosten könnte Sie eventuell auch bei einem gewonnenen Prozess sitzen bleiben, nämlich dann, wenn der Verkäufer zahlungsunfähig sein sollte. Daher sollten Sie, obwohl für Sie das eigentliche Prozessrisiko meist recht gering ist, abwägen, ob Sie bereit und fähig sind, diese eventuellen Kosten zu tragen. Nicht lange abwägen müssen Sie, wenn Sie eine private Rechtsschutz - Versicherung haben, diese dürfte in solchen Fällen nahezu immer die Kosten-Vorlagen übernehmen.
  6. Zahlt der Verkäufer den überwiesenen Betrag nicht zurück, so bewerten Sie anschließend den Verkäufer negativ, aber sachlich, um andere arglose Käufer zu warnen. Weisen Sie in der Bewertung auf die versuchte Täuschung hin. Bei eBay kann der Verkäufer keine Rachebewertung abgeben, das heißt, er kann Sie NICHT negativ bewerten.


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