Trickauktionen - Reaktionen (Erste Hilfe(n))

Geändert am 13.07.2007
Was ist zu tun, wenn man eine Trickauktion entdeckt
hat (am konkreten Beispiel bei eBay)?
Wenn man eine Trickauktion auf einer Auktionsplattform gefunden hat, so sollte man diese Trickauktion unbedingt sofort der Sicherheitsabteilung des Plattformbetreibers melden.
Bei eBay meldet man Trickauktionen über das Kontaktformular, die Sicherheitsabteilung von eBay löscht Trickauktionen dann normalerweise konsequent. Jedoch kann es einige Zeit dauern, bis gemeldete Trickauktionen gelöscht sind, da Meldungen über das Kontaktformular subjektiv meist zu „schleppend“ bearbeitet werden. Hat die Sicherheitsabteilung ein gemeldetes Angebot gelöscht, so ist dieses nicht mehr verfügbar:

  Diese Meldung wird bei eBay angezeigt, wenn eine Trickauktion entfernt wurde.

Bei eBay werden eBay-Mitglieder, deren Trickauktionen entfernt wurden, in der Regel erst einmal verwarnt. Im Wiederholungsfall werden die entsprechenden eBay-Mitglieder mittlerweile aber auch sehr häufig endgültig vom Handel bei eBay ausgeschlossen:

  Dieses Mitgliedskonto wurde bei eBay endgültig vom Handel ausgeschlossen, nachdem der Inhaber des Mitgliedskontos mehrere Trickauktionen bei eBay einstellte.

Manchmal findet man bei eBay Beispiele dafür, dass die Gebote bei entdeckten Trickauktionen von mehreren Bietern in schwindelnde Höhen getrieben werden. Dabei handelt es sich um Scheinbieter, die den Anbieter damit „bestrafen“ wollen. Meist sind diese „Selbstjustiz“-Mitgliedskonten auf fremde Daten angemeldet. Solche Aktionen sind grundsätzlich abzulehnen, da hier gleich mehrfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auktionsplattform mißachtet werden und es eventuell sogar strafbar ist:

  Ein negatives Beispiel dafür, wie bei eBay mehrere Scheinbieter den Preis einer Trickauktion in die Höhe trieben.

Merksatz
Lassen Sie nicht andere Mitglieder von Auktionsplattformen in die Falle laufen, wenn sie Trickautionen auf Auktionsplattformen finden. Melden Sie Trickauktionen auf Auktionsplattformen dem Plattformbetreiber.


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