Allgemeine Erläuterungen zu Treuhandservices

Geändert am 13.06.2007
Für einen sicheren Abschluss von Transaktionen im Internet, insbesondere auf Auktionsplattformen wie zum Beispiel der eBay-Auktionsplattform, wird häufig die Verwendung eines Treuhandservices empfohlen. Gerade bei Geschäften vom oder ins Ausland, bei hochwertigen Waren, bei Verkäufern ohne aussagekräftiges Bewertungsprofil, ... kann die Zwischenschaltung eines Treuhandservices das Betrugsrisiko um ein vielfaches senken. Die Kosten, die bei der Nutzung eines solchen "Treuhänders" anfallen, muss zwar meistens der Käufer tragen, allerdings lohnt es sich durchaus, etwas Geld zusätzlich in mehr Sicherheit zu investieren. Manche kulante Verkäufer sind auch bereit, die Gebühren mit dem Käufer zu teilen. Die anfallenden Gebühren richten sich im Normalfall nach dem Wert der Ware, die genauen Kosten sind meistens auf den Internetseiten des jeweiligen Treuhand-Unternehmens zu finden.
Auf Auktionsplattformen sind leider nur recht wenige Verkäufer bereit, Zahlungen über Treuhandservices zu akzeptieren, was aber nicht automatisch heißt, dass diese Verkäufer schlechte Waren verkaufen oder gar in betrügerischer Absicht handeln. Gründe können zum Beispiel einfach die Dauer der Abwicklung sein (Abwicklungen über einen Treuhandservice dauern in der Regel etwas länger als die derzeit wohl gängigste Zahlungsmethode auf Auktionsplattformen, der Vorkassezahlung), oder aber zum Beispiel das erhöhte Risiko für Verkäufer.
Hat man nun einen Verkäufer gefunden, der Treuhandabwicklung anbietet, ist die Voraussetzung dafür, dass die Transaktion sicher und ordentlich abgewickelt wird allerdings, dass der verwendete Treuhandservice auch echt und zuverlässig ist. In letzter Zeit gibt es im Internet immer mehr falsche Treuhandservices (fraud escrow services), aber auch falsche Transportunternhmen, die von Betrügergruppen (auch Scammer genannt - engl.: to scam = betügen) extra für Betrugszwecke eingerichtet und verwendet werden.
Zur Beachtung
Auf Auktionsplattformen sollte man immer darauf achten, dass ein Verkäufer die Abwicklung über einen Treuhandservice auch akzeptiert, das heißt, ein Verkäufer muss in dem entsprechenden Angebot darauf hingewiesen haben, dass eine Abwicklung über ein Treuhandunternehmen möglich ist.
Findet sich dieser Hinweis in den Angeboten auf Auktionsplattformen nirgendwo, besteht kein Anspruch auf Nutzung eines Treuhandservices, man kann in einem solchen Fall nur noch auf Gutmütigkeit des Vertragspartners hoffen. Auf der eBay-Auktionsplattform beispielsweise findet sich dieser Hinweis am Ende der jeweiligen Angebotsseite:

  


  Manchmal findet man die Hinweise darauf, dass eine Zahlungsabwicklung über Treuhandservices akzeptiert wird, auch nur in Angebotstexten.


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