Manipulation durch Käufer - Gebotsabschirmung

Geändert am 04.07.2007
Um zu verstehen, wie Gebotsabschirmung funktioniert, muss man das Prinzip des Bietens bei Online-Auktionen verstanden haben.
Bei traditionellen Auktionen ruft ein Auktionator einen Preis auf und bittet dann um ein Handzeichen. Man gibt also Schritt für Schritt seine Gebote ab.
Bei Online-Auktionen dagegen kann man gleich beim ersten Mal sein Höchstgebot abgeben. Trotzdem wird dieses Gebot nicht unbedingt für andere Teilnehmer angezeigt. Vielmehr steigt das aktuell angezeigte Gebot nur um den jeweiligen Erhöhungsschritt.
Beispiel: Eine Auktion startet bei 1 Euro, Bieter 1 bietet 100 Euro, angezeigt wird aber weiterhin nur 1 Euro. Bieter 2 bietet 80 Euro, da Bieter 1 nicht überboten wurde führt dieser weiter die Bieterliste an, aber jetzt werden 81 Euro angezeigt. Bieter 3 bietet 120 Euro. Das neue aktuell angezeigte Gebot beträgt jetzt 101 Euro (die 100 Euro von Bieter 1 plus Erhöhungsschritt von 1 Euro). Die 120 Euro von Bieter 3 sieht man genauso wenig wie vorher die 100 Euro von Bieter 1.
Es kann vorkommen, dass man sich bei der Abgabe eines Gebotes in der Summe geirrt hat. Man vergisst ein Komma, und aus 11,00 Euro werden versehentlich 1100 Euro. Damit ein Bieter durch so einen Fehler nicht ruiniert wird, kann er sein Gebot innerhalb bestimmter Zeitspannen zurückziehen. Bis 12 Stunden vor Auktionsende kann man jederzeit zurückziehen, innerhalb der letzten 12 Stunden maximal eine Stunde nach Gebotsabgabe.
Dieses Prinzip machen sich betrügerische Käufer mit der Gebotsabschirmung zu Nutze. Es werden attraktive Artikel gesucht, die nur noch eine Stunde Restlaufzeit haben und deren Preis sehr niedrig liegt. Mit einem Account A wird jetzt ein überhöhtes Gebot abgegeben. Wenn danach das aktuelle Gebot noch im Preisrahmen der Betrüger liegt, wird mit einem Account B ein noch höheres Gebot abgegeben. Dadurch wird Account A überboten, und der Artikelpreis ist jetzt so hoch, dass andere Bieter abgeschreckt werden. Sekunden vor Auktionsende zieht Account B sein Gebot zurück, und der Preis fällt auf die vorherige Stufe von Account A zurück.
Wenn allerdings der Höchstbietende sein Gebot zurückgezogen hat, ist laut ebay-AGB (§10 Abs1) nicht automatisch Bieter mit dem nächst höchsten Gebot (Zweitbieter) auch Auktionsgewinner: »Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, dass nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.« Dieser Regelung wird in den E-Mails von eBay leider nicht Rechnung getragen.
Unter der Gebotsliste erscheint folgender Vermerk:

  

Für den Verkäufer ist das auf den ersten Blick nicht sichtbar. In der E-Mail, die er von ebay bekommt, steht nur: »Herzlichen Glückwunsch! Der folgende Artikel wurde gerade verkauft«.

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