Verkaufsagenten-Betrug Checkliste / Kurzinfo

Geändert am 03.06.2007
Checkliste
  • Haben Sie sich (im Internet) auf eine Kleinanzeige oder auf einer Internetseite für eine Nebentätigkeit mit dem Computer beworben?
  • Hat man Ihnen daraufhin angeboten, dass Sie auf Auktionsplattformen und/oder Verkaufsplattformen im Auftrag Ware anbieten und verkaufen sollen - oder haben bereits im Auftrag Ware angeboten und verkauft?
  • Haben Sie mit dem Autraggeber keinen persönlichen Kontakt, außer per eMail, Fax und eventuell per Telefon oder Post?
  • Sollen Sie die Kundengelder, die Sie durch den Verkauf der Ware erhalten, (abzüglich einer Provision) an den Auftraggeber oder Dritte weiterleiten, bevor die Ware ausgeliefert und beim Kunden angekommen ist - oder haben Sie bereits erhaltene Kundengelder an den Auftraggeber oder Dritte weitergeleitet, ohne dass dass die Kunden Ware erhalten haben?
  • Haben Sie die für Dritte angebotene Ware nicht und sollen oder können Sie den Versand nicht selbst übernehmen und kontrollieren?

Dann ist die Gefahr sehr sehr hoch, dass Sie als Verkaufsagent, also als Strohmann, für einen sognannten Verkaufsagenten-Betrug angeworben werden sollen oder bereits tätig sind oder waren.

Bei einem Verkaufsagenten-Betrug wird die Ware, die Sie anbieten sollen oder angeboten haben, nie ausgeliefert. Sie bieten diese Ware jedoch in eigenem Namen an, das heißt, Sie sind haftbar für die angebotene Ware.

Als Verkaufsagent bei einem Verkaufsagenten-Betrug drohen Ihnen ein großer finanzieller Schaden und Ärger mit der Staatsanwaltschaft.

Die folgenden Seiten klären darüber auf, wie ein solcher Verkaufsagenten-Betrug aufgebaut ist und zeigen Ihnen auf, wie Sie handeln müssen, wenn Sie bereits als Verkaufsagent bei einem Verkaufsagenten-Betrug tätig sind oder waren.


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