Der scheinbare Versand von Ware mit dem UPS-Paketdienst wird für eine spezielle Betrugsmethode beim Verkauf nicht existierender Ware eingesetzt. Dabei bietet der mutmaßliche Betrüger dem Käufer, der die angebotene Ware kaufen möchte, als „Vertrauensbeweis“ an, die gekaufte Ware schon abzusenden, bevor er den Kaufpreis für die entsprechende Ware erhalten hat. Um diese Auslieferung zu belegen, bietet der Betrüger dem Käufer an, ihm einen Scan des Einlieferungsscheins der Ware beim UPS-Paketdienst per E-Mail zuzusenden - jedoch sollen zum Beispiel nur die letzten fünf Stellen der sogenannten „Trackingnummer“ (mit dieser könnte man das entspechende Paket online nachverfolgen) des Pakets zu erkennen sein. Diese Einlieferungsscheine sind entweder komplett gefälscht oder stammen von älteren, tatsächlichen Paketzustellungen des UPS-Paketdienstes. Mit nur den letzten Stellen einer Trackingnummer eines Pakets lässt sich die Einlieferung eines Pakets beim UPS-Paketservice vom Käufer nicht überprüfen. Ein Beispiel für eine professionell gestaltete, betrügerische E-Mail, die den erfolgten Versand eines Artikels belegen sollte in Form eines Bildschirmfotos (diese E-Mail wurde nicht vom UPS-Paketdienst versandt, sondern von einem mutmaßlichen Betrüger):
Hat der Käufer nun die E-Mail mit dem scheinbaren Versandnachweis von dem mutmaßlichen Betrüger erhalten, so soll er im Gegenzug den Kaufpreis über einen Bargeldtransfer-Service anweisen. Diese Anweisung des Kaufpreises über einen Bargeldtransfer-Service soll der Käufer dem mutmaßlichen Betrüger dann durch die Zusendung der „MTCN“ per E-Mail nachweisen. Dann erhielte er die komplette Trackingnummer des entsprechenden Pakets des UPS-Paketdienstes. Sollte der Käufer innerhalb eines bestimmten, sehr kurzen Zeitraums dem mutmaßlichen Betrüger die Anweisung des Kaufpreises über einen Bargeldtransfer-Service nicht nachweisen, so droht dieser mit der Stornierung des Versands beim UPS-Paketdienst. Weist der Käufer dem mutmaßlichen Betrüger aber die Anweisung des Kaufpreises über einen Bargeldtransfer-Service wie gewünscht nach, so hört der Käufer nie wieder etwas von dem mutmaßlichen Betrüger. Dieser hebt den Kaufpreis sofort bei dem entsprechenden Bargeldtransfer-Service ab, das angeblich versandte Paket kommt aber nie an, da es in Wirklichkeit ja nie abgeschickt wurde.
Solche „Geschäfte“ versuchen die mutmaßlichen Betrüger bevorzugt per direktem E-Mail-Verkehr abzuschließen.
Bei dieser Betrugsmethode handelt es sich um eine Variante des versuchten Betrugs mit gefälschten E-Mails.
Lassen Sie sich niemals von professionellen Gestaltungen von E-Mails blenden. Versuchen Sie immer die Echtheit von E-Mails zu überprüfen.