Manchmal soll der Kaufpreis solcher nicht existierender Ware aber tatsächlich auf (meist ausländische) Bankkonten überwiesen werden. Bei diesen Bankkonten, die die mutmaßlichen Betrüger für die Überweisung des Kaufpreises angeben, handelt es sich entweder um Bankkonten von sogenannten Finanzagenten oder um Bankkonten, oder um Bankkonten, die von den mutmaßlichen Betrügern selbst mit gefälschten Identifikationspapieren eröffnet wurden. Eine Ausnahme bilden hierbei wohl chinesische Bankkonten.
Ab und an kommt es vor, dass auch spezielle (auch inländische) Bankkonten, die von Strohmännern eröffnet wurden, genutzt werden. Einige Hinweise deuten darauf hin, dass die Betrügerbanden speziell für die Ausführung ihrer Betrügereien Strohmänner mit gefälschten Identifikationspapieren in Drittländer einschleusen. Diese Strohmänner mieten sich dann irgendwo in dem Drittland kurz ein und eröffnen ein oder mehrere Bankkonten mit ihren gefälschten Identifikationspapieren. Sobald Zahlungen auf diesen Bankkonten eingehen, werden diese von den Strohmännern unverzüglich an die Hintermänner der Betrügerbanden selbst weitergeleitet. Die Strohmänner empfangen dort, wo sie sich vorübergehend eingemietet haben, auch Pakete mit hochwertigen Waren, die die Betrügerbanden auf Auktionsplattformen und Verkaufsplattformen eingekauft haben. Diese Pakete werden von den Strohmännern ebenfalls unverzüglich an die Hintermänner der Betrügerbanden selbst weitergeleitet. Die Strohmänner selbst tauchen nach wenigen Tagen oder Wochen, meist noch bevor die Ermittlungsbehörden gegen sie ermitteln, wieder unter und verschwinden spurlos. Möglicherweise werden diese Strohmänner von den Betrügerbanden dann mit neuen falschen Identifikationspapieren ausgestattet und führen an einem anderen Ort oder in einem anderen Land ihre Tätigkeit als Strohmänner der Betrügerbanden mit neuer Identität fort.