Das Käuferbeschwerdeverfahren und der PayPal-Käuferschutz haben jedoch auch eine Reihe von Lücken, die es einem betrügerischen Verkäufer ermöglichen, trotzdem unbedarfte Käufer um ihr Geld zu bringen. Dazu trägt auch die massive Werbung mit dem Begriff „Käuferschutz“ durch PayPal und eBay bei, durch die viele Nutzer in einer trügerischen Sicherheit gewiegt werden. Tatsächlich sind nur ganz bestimmte Artikel durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert, und auch hier können formale Fehler schnell zum Verlust der Anspruchsberechtigung führen.
Zusätzlich sollte bedacht werden, daß PayPal seine Entscheidung, ob eine Beschwerde berechtigt ist und/oder eine Auszahlung durch das Käuferschutzprogramm erfolgen soll, immer aufgrund von Kenntnissen aus zweiter Hand fällen muß. Niemand kann für die Richtigkeit einer solchen Entscheidung garantieren. Die Nutzungsbedingungen von PayPal sprechen hier eine deutliche Sprache; in den entsprechenden Richtlinien heißt es: »Die Erstattung Ihrer Forderung wird nicht garantiert« (Käuferbeschwerde) und »Der PayPal-Käuferschutz ist eine kostenlose Kulanzleistung«.
Für den Nutzer bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf PayPal nie als Ersatz für die eigene Umsicht beim Online-Einkauf angesehen werden. Andererseits ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Käuferbeschwerde und Käuferschutz und die Bedingungen zu kennen, an die beide geknüpft sind.
Es gibt keine Garantie und keinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung im Rahmen einer Käuferbeschwerde oder des PayPal-Käuferschutzes!