Risiken trotz Käuferschutz

Geändert am 15.01.2008
Käuferbeschwerde und PayPal-Käuferschutz bringen in der Praxis einige Probleme mit sich. Die wichtigsten werden nachfolgend beschrieben.
Betrug trotz Käuferschutz
Pro Transaktion kann bei PayPal nur genau eine Käuferbeschwerde eingelegt werden. Ein betrügerischer Verkäufer kann also die Lieferung solange verzögern, bis der Käufer einen Konflikt wegen eines nicht gelieferten Artikels bei PayPal meldet. Daraufhin wird schlicht irgendetwas versendet – beispielsweise ein leeres Paket. Der Verkäufer hat nun einen Versandnachweis, den er bei PayPal einreichen kann. Als Konsequenz wird die Käuferbeschwerde automatisch geschlossen und kann nicht erneut eröffnet oder in eine Beschwerde wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels abgeändert werden. Somit kann auch kein Antrag auf PayPal-Käuferschutz gestellt werden.

  Dieser Bericht eines PayPal-Nutzers ist im eBay-Diskussionsforum „Bezahlung“ nachzulesen.

Merksatz
PayPal kann den Käufer – ähnlich wie bei einer Nachnahmelieferung – nicht vor der Versendung eines Pakets ohne Ware schützen.

Kostenfalle Käuferschutz und Rückversand
Um einen positiven Bescheid im Käuferbeschwerdeverfahren wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels zu erreichen, muß der Käufer oft zusätzliches Beweismaterial erbringen. Die Anfertigung eines unabhängigen Gutachtens kann schnell sehr teuer werden. Zu diesem Zeitpunkt ist jedoch keinesfalls sichergestellt, dass die Beschwerde auch im Sinne des Käufers entschieden wird (beziehungsweise im Falle der Käuferbeschwerde noch Guthaben auf dem Account des Verkäufers zur Rückzahlung verfügbar ist).
Auch der Rückversand der Ware (ebenfalls vor der eventuellen Erstattung durch PayPal) ist teils sehr problematisch. Im Gegensatz zum Verkäufer muß der Käufer bei einer Rücksendung nicht nur den Versand, sondern auch die Zustellung nachweisen. Besonders bei Rücksendungen ins Ausland kommen daher in der Regel nur sehr teure, sendungsverfolgte Versandarten in Frage. Bei einer berechtigten Reklamation (Sachmangel) muß laut Gesetz der Verkäufer für Hin- und Rückversand aufkommen. Bei der Einforderung dieser Kosten leistet PayPal aber keine Hilfestellung.

  Ein PayPal-Nutzer schildert seine Erfahrungen mit dem Käuferschutzprogramm im eBay-Diskussionsforum „Bezahlung“

Zusätzliche Kosten können durch die Zahlung in einer Fremdwährung entstehen. Für die Währungsumwandlung wird von PayPal bei jeder Transaktion eine Gebühr in Höhe von 2,5% des gesendeten Guthabens berechnet. Dies betrifft sowohl den ursprünglichen Bezahlvorgang als auch eine eventuelle Rückzahlung durch das Käuferbeschwerdeverfahren oder den Käuferschutz.
Merksätze
Der PayPal-Käuferschutz kann insbesondere zur Schadensminimierung beitragen, wenn der Verkäufer rechtlich nicht oder nur schwer greifbar ist. Er ist kein adäquater Ersatz für gesetzlich garantierte Verbraucherrechte.

Im Nachhinein gelöschte Betrugsangebote
Wird ein betrügerischer Verkäufer von den Mitarbeitern von eBay aufgespürt und gesperrt, werden neben den noch laufenden Auktionen manchmal auch bereits beendete Angebote entfernt. Auf diese Weise kann eine gewonnene und bereits via PayPal bezahlte Auktion aus dem eBay-System gelöscht werden. In einem solchen Fall hat der betroffene Käufer keinen Nachweis mehr darüber, ob der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert war. Ein Käuferschutzantrag könnte aus diesem Grund abgelehnt werden.

  Diesem PayPal-Nutzer wurde eine Auszahlung im Rahmen des Käuferschutzprogramms zunächst verweigert - die betroffene eBay-Auktion war gelöscht. Erst nachdem er mit Hilfe einer Kopie der eBay-Auktion die Käuferschutz-Qualifikation nachweisen konnte, bekam er den Kaufpreis erstattet.

Merksatz
Speichern Sie sich alle mit PayPal bezahlten eBay-Auktionen – insbesondere bei hochpreisigen Artikeln – immer lokal auf Ihrem Rechner zur Beweissicherung ab.

Nicht erlaubte Artikel
Nicht jeder bei eBay erlaubte Artikel darf auch mit PayPal bezahlt werden. Oft wissen das allerdings weder Verkäufer noch Käufer. Die Liste der bei PayPal verbotenen Artikel ist lang, und für einige davon – beispielsweise Eintrittskarten – gibt es auf dem eBay-Marktplatz eigene Kategorien. Für Artikel, die nach den Nutzungsbedingungen nicht mit PayPal bezahlt werden dürfen, kann kein Käuferschutzantrag gestellt werden.
Wurde der Artikel auf einer der eBay-Plattformen gekauft, die noch das Standard-Käuferschutzprogramm anbieten, führt eine Bezahlung mit PayPal unter Umständen auch hier zum Anspruchsverlust. Denn im entsprechenden Grundsatz zum eBay-Standard-Käuferschutz heißt es: »Wenn Sie den Artikel mit PayPal bezahlt haben, müssen Sie das PayPal-Käuferbeschwerdeverfahren in Anspruch nehmen.« In der Käuferbeschwerderichtline von PayPal hingegen ist eindeutig geregelt, dass gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Artikel nicht abgesichert sind. Dies ist insbesondere auch im Bereich der Markenfälschungen von Bedeutung: Wenn PayPal zu der Überzeugung gelangt, daß der Käufer aufgrund der Artikelbeschreibung von einer Fälschung hätte ausgehen können, kann eine Käuferbeschwerde abgelehnt werden.
Die Nutzungsrichtlinie von PayPal verbietet Transaktionen »zum Kauf von Ware [...], über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt«. Damit sind neben sämtlichen „Vorabverkauf“-Artikeln auch alle Waren vom Käuferschutz ausgeschlossen, die speziell nach den Bedürfnissen des Kunden angefertigt werden (wie z.B. Möbel oder maßgefertigte Kleidung). Allerdings wird auch in solchen eBay-Auktionen die Qualifikation für den PayPal-Käuferschutz eingeblendet, denn das entsprechende PayPal-Logo wird nach formalen Kriterien vergeben. Eine manuelle Überprüfung der Angebotsbeschreibung findet nicht statt, so daß es letztlich Sache des Käufers ist, den gewünschten Artikel mit PayPal-AGB, Käuferbeschwerde-, Käuferschutz- und Nutzungsrichtlinie abzugleichen.
Es gibt keine abschließende Liste der bei PayPal verbotenen Artikel. Einige Beispiele finden sich im »PayPal-Hilfecenter«. Die Entscheidung darüber, ob ein Artikel mit PayPal bezahlt werden darf, ist im Einzelfall schwierig zu treffen: »Alle Händler müssen nach Vorgabe von PayPal die Sanktionsbestimmungen des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums einhalten. PayPal untersagt Transaktionen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.«
Merksatz
Die Benutzung von PayPal kann auf der eBay-Auktionsplattform unter bestimmten Bedingungen den Verlust jeglichen Käuferschutzes bedeuten!


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