Risiken auf Verkaufs- und Auktionsplattformen

Geändert am 19.07.2007
Risiko: Gebotsabschirmung

Stichworte: Gebotsabschirmung, Rücknahme des Gebotes

Bei einer Gebotsabschirmung wird der Preis eines Angebots auf einer Auktionsplattform mit zwei Mitgliedskonten so hoch getrieben, dass das Angebot für echte Interessenten unattraktiv wird. Der arglose Verkäufer erwartet einen guten Verkaufspreis.

  Beispiel für eine Gebotsabschirmung bei eBay. Das angebotene Nokia N93 hatte zum Zeitpunkt des Angebots einen Wert von über 450,00 EURO. Der Höchstbieter zog sein abschirmendes Gebot von 600,00 EURO zurück - das teure Handy wechselte rund 30% unter Wert den Besitzer.

Kurz vor dem Ende der Laufzeit des Angebots zieht der Höchstbieter sein Gebot zurück, das Gebot des Zweitbieters fällt auf einen Erhöhungsschritt wenig über das Gebot des Dritt-Bieters, dieser und alle anderen Bieter sind aber meist bereits aus dem Bietgeschehen ausgestiegen, weil der vorher sichtbare Preis über dem Wert des Angebots und damit ihren Limits lag.

Das Angebot endet meist mit einem Preis weit unter Wert.

Eine Gebotsabschirmung funktioniert ausschließlich auf Auktionsplattformen (also bei Angeboten gegen Höchstgebot), nicht auf Verkaufsplattformen (auf denen Festpreise angegeben werden).


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