Die Strafanzeige

Geändert am 15.06.2007
Kommt man nach einem getätigten Online-Kauf zu dem Ergebnis, dass ein Verkäufer eine bei ihm gekaufte Ware nicht liefern kann oder will, oder von vorne herein die Absicht hatte, nicht zu liefern, kann man eine Strafanzeige gegen diesen erstatten.
Vorneweg sollte erwähnt werden, dass eine Strafanzeige in den meisten Fällen nicht dazu führt, dass man Geld von einem Verkäufer zurück erhält. Selbstverständlich gibt es Verkäufer, die unter dem Druck einer Strafanzeige Geld zurückerstatten - jedoch ist dies in der Regel bei vorsätzlichen Betrugsfällen nicht der Fall. Nach einer erstatteten Strafanzeige kann ein Verkäufer nicht einfach das Geld zurückerstatten und dann zum Beispiel sagen "Ich habe doch bezahlt, jetzt ist die Sache doch aus der Welt!". Sobald man eine Strafanzeige erstattet, sowie einen Strafantrag gestellt hat, kann man als Anzeigenerstatter den Verlauf des Verfahrens nicht mehr bestimmen, keineswegs kann man eine Strafanzeige zurücknehmen, wenn der Verkäufer gezahlt hat. Nur die Ermittlungsbehörde oder die zuständige Staatsanwaltschaft kann über eine Einstellung des Verfahrens befinden.
Wenn eine Strafanzeige einem Käufer das Geld nicht zurückbringt, warum sollte ein Käufer dann überhaupt eine Strafanzeige erstatten? Einerseits gibt es, wie oben schon angedeutet, Fälle, in denen der Verkäufer einen gezahlten Kaufpreis dann doch noch zurückerstattet. Andererseits ist bei Betrugsfällen die wirkliche Dimension von Betrugsfällen nur dann erkennbar, wenn jeder Geschädigte Strafanzeige stellt. Die Dimension von Betrugsfällen hat auch Auswirkungen auf ein eventuelles Strafmaß.
Die Strafanzeige kann entweder persönlich bei jeder örtlichen Polizeibehörde erstattet werden, oder schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Schuldners. Die Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich ansässig bei den jeweiligen Landgerichten.
Am Einfachsten ist ist eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Hierzu sollte man die kompletten Vertragsunterlagen, sämtlichen Schriftverkehr, sowie einen aktuellen Personalausweis mit zur Dienststelle nehmen. Hier sollte nochmals darauf hingewiesen werden, dass jede Polizeidienststelle verpflichtet ist, eine Strafanzeige aufzunehmen. Ein Polizeibeamter wird die Strafanzeige nach den Angaben, die ein eventuell betrogener Käufer macht, anfertigen. Bei den Angaben sollte nichts verschwiegen und auch nichts hinzugefügt werden, es sollten ausschließlich die Tatsachen geschildert werden. Ganz wichtig ist bei der Erstattung der Strafanzeige, dass man gleichzeitig auch einen Strafantrag stellt. Sollte man diesen nicht stellen, so wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zwar bekannt gegeben, aber es kann dann passieren, dass eine Bestrafung des Verkäufers nicht erfolgt.
Sobald die Strafanzeige aufgenommen worden ist, beginnen die Ermittlungen der Polizei, respektive, der Staatsanwaltschaft, die die entsprechenden Maßnahmen gegen den Verkäufer einleitet, beziehungsweise anordnet. In der Regel wird ein Verkäufer, gegen den eine Strafanzeige erstattet wurde, zu einer Vernehmung bei der Polizei vorgeladen. Erscheint er zu dieser nicht, wird die Polizei ihn persönlich aufsuchen. Nachdem die Stellungnahme des beschuldigten Verkäufers vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob noch weitere Vernehmungen vorzunehmen sind, oder ob der Fall weitestgehend geklärt ist. Hält der ermittelnde Staatsanwalt einen Verkäufer für schuldig, vorsätzlich Ware angeboten zu haben, die er nicht besaß, wird er diesen in der Regel mit einem Strafbefehl bestrafen. Dieser Strafbefehl enthält meistens eine Geldstrafe in einer bestimmten Tagessatzhöhe. Diese Geldstrafe kommt allerdings nicht dem Anzeigenerstatter zu Gute, sondern wird meistens an eine gemeinnützige Organisation oder an die Staatskasse zu erstatten sein. Es kommt auch schon mal vor, dass dem beschuldigten Verkäufer aufgegeben wird, den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an den Käufer zurückzuerstatten. Wenn dies geschehen ist, wird von einer Geldstrafe abgesehen und das Strafverfahren eingestellt.
Bei größer angelegten, vorsätzlichen Betrugsfällen kommt es auch zu Verhandlungen vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht. In solchen Fällen entscheidet dann das Gericht über die Höhe der Strafe für den Beschuldigten. Kommt es zu einem Verfahren vor Gericht, so ist es möglich, dass der Anzeigenerstatter als Zeuge zu der entsprechenden Hauptverhandlung geladen wird, und vor Gericht aussagen muss. Der Anzeigenerstatter wird von den zuständigen Ermittlungsbehörden nicht über den Stand von Ermittlungen informiert. Er bekommt in der Regel nur von der zuständigen Polizeibehörde das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft benannt. Mit diesem kann er sich dann telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand eines Ermittlungsverfahrens erkundigen.
Man sollte an dieser Stelle auch nochmals darauf hinweisen, dass ein solches Ermittlungsverfahren auch schon mal acht bis zehn Monate oder länger in Anspruch nehmen kann, da die Staatsanwaltschaften sowie die Polizeibehörden stark überlastet sind.
In manchen Bundesländern ist es möglich, eine Strafanzeige online zu erstatten. Hierzu findet man auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg in der Navigationsleiste unter dem Punkt Polizei-Links eine Anzeige von allen Bundesländern, in denen dies möglich ist. Im jeweiligen Bundesland kann man dann nach einer Polizeistation suchen, die diesen Dienst anbietet. Sollte man in Nordrhein-Westfalen wohnen, kann man auf der Internetseite der Polizei NRW unter dem Punkt Online-Anzeige online eine Strafanzeige erstatten.

ZUM SEITENANFANG