Das Insolvenzverfahren

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Geändert am 15.06.2007
Einleitung: Das Insolvenzverfahren
Es kann (auch auf Auktionsplattformen) jederzeit vorkommen, dass ein Verkäufer zahlungsunfähig und somit lieferunfähig wird und dann beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellt. Bei Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber genaue Richtlinien vorgegeben, wann und unter welchen Bedingungen eine Kapitalgesellschaft spätestens einen Insolvenzantrag zu stellen hat. Anders sieht dies jedoch bei Gewerbetreibenden mit einem Klein(st)gewerbe aus. Letzteren stellt der Gesetzgeber weistestgehend frei, ob und wann er einen Insolvenzantrag zu stellen hat. Stellen solche Gewerbetreibende mit einem Klein(st)gewerbe einen Insolvenzantrag, so wollen sich diese meist in ein Insolvenzverfahren "retten", um, falls das Verfahren durchgeführt werden sollte, nach sieben Jahren des Wohlverhaltens die Restschuldbefreiung zu erreichen. Dies bedeutet, dass dem Schuldner nach dem Ablauf von sieben Jahren sämtliche dann noch bestehenden Schulden (es gibt einige Ausnahmen - hierzu findet man auf den verlinkten Seiten zum Unterthema einige Erläuterungen) erlassen werden.
Aber wie bemerkt man nun, dass ein Schuldner in die Insolvenz gegangen ist?: Entweder wird man von dem entsprechenden Insolvenzverwalter angeschrieben, das geschieht aber erst, wenn das Verfahren eröffnet worden ist, oder aber, man kann selbst nachsehen (dazu in der Leiste links einfach auf Suchen klicken; anschließend kann man sich in den einzelnen Bundesländern auf die Suche machen).

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