Kreditkartenrückbuchung

Geändert am 15.01.2008
Kreditkarten sind nicht nur online ein beliebtes Zahlungsmittel weltweit. Neben der großflächigen Akzeptanz, der Einfachheit dieser Bezahlmethode und der variablen Abrechnungsvereinbarung mit der kartenausgebenden Stelle ist ein Hauptargument für die Benutzung einer Kreditkarte, daß im Falle eines Mißbrauchs die Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit einer Transaktion beim Kreditkarteninstitut liegt. Während der Kunde einzelnen Posten auf seiner Kartenabrechnung widersprechen kann, wird das Risiko eines Kreditkartenbetrugs vollumfänglich an die Händler weitergegeben.
In der Kombination mit einer Online-Bezahlmethode wie PayPal liegt hier ein enormes Betrugspotential. Während gewerbliche Händler den Verlust durch Kartenmißbrauch und ungerechtfertigte Rückbuchung („Chargeback“) in aller Regel in ihre Preise einkalkuliert haben, ist sich der „normale“ Verkäufer – beispielsweise bei eBay – überhaupt nicht bewußt, daß jede PayPal-Zahlung eine Kreditkartenzahlung sein könnte und damit lange nach der Transaktion (vereinzelt bis zu 180 Tage) zurückgezogen werden kann.
Im Fall eines solchen Chargebacks reicht das Kreditkarteninstitut diesen an PayPal weiter, und PayPal belastet den Account des Verkäufers. Der ist nun in der Beweispflicht, daß der Käufer die Transaktion tatsächlich autorisiert und die von ihm bestellte Ware auch erhalten hat. Dieser Beweis ist im Distanzhandel unmöglich zu erbringen. Selbst ein Versandnachweis, der für den PayPal-Verkäuferschutz qualifiziert wäre, reicht dem Kreditkarteninstitut nicht aus, denn er belegt weder, daß tatsächlich der Karteninhaber die Transaktion veranlaßt hat, noch, daß auch wirklich die Ware (und nicht etwa etwas anderes oder gar ein leeres Paket) versandt worden ist.
Erschwerend kommt hinzu, daß PayPal dem Chargeback im Namen des Verkäufers beim Kreditkarteninstitut widerspricht, ohne daß dieser Einblick in das Verfahren bekommt. Aus Datenschutzgründen wird dem Verkäufer nicht einmal der Name der kartenausgebenden Stelle mitgeteilt. Das Einreichen von beweiskräftigen Unterlagen ist nur ein Mal möglich, und die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Rückbuchung ist endgültig.
Selbst das schriftliche Geständnis eines Käufers, die Ware tatsächlich bestellt zu haben, kann einen Chargeback nicht verhindern:

  Ein von einem Chargeback betroffener Verkäufer berichtet im eBay-Forum „PayPal für Verkäufer“. Die Diskussion ist mittlerweile gelöscht. falle-internet.de liegt eine Kopie des damaligen Threads vor.


  Eine PayPal-Mitarbeiterin äußert sich zum Ablauf eines Chargebacks und zu den Möglichkeiten eines Verkäufers, im Chargeback-Verfahren Beweise vorzubringen.

PayPal erlaubt auch Käufern, die gar nicht über einen PayPal-Account verfügen, bis zu drei Mal im Jahr mit Kreditkarte zu bezahlen. So können Betrüger selbst die (ohnehin geringen) Anforderungen PayPals zur Verifizierung als Karteninhaber umgehen. Auf diese Weise werden computergenerierte Kreditkartennummern verwendet, die zu keiner real existierenden Karte gehören. Den Schaden hat auch in diesem Fall der Verkäufer.
Merksätze
Jede Kreditkartenzahlung kann noch lange nach der Transaktion (im Einzelfall bis zu 180 Tage) durch den Käufer zurückgebucht werden. Verkäufer haben keine Möglichkeit, eine PayPal-Zahlung per Kreditkarte abzulehnen oder überhaupt als solche zu erkennen. Wägen sie daher das Risiko eines kompletten Zahlungsausfalls stets ab, wenn sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten!


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