Die mutmaßlichen Betrüger schlagen ihre betrügerischen Internetseiten nicht nur vor, um anonym Zahlungen entgegen nehmen zu können, sondern auch, um angebliche Zahlungen vorzutäuschen. Akzeptiert ein Verkäufer die Nutzung eines solchen falschen Treuhandservices oder falschen Transportunternehmens, so erhält er nach zwei bis drei Tagen eine E-Mail von dem falschen Service, dass der Kaufbetrag des Käufer eingegangen sei und wird in dieser E-Mail zum Absenden der Ware aufgefordert. Nun verschickt der Verkäufer die Ware und wartet darauf, dass diese ankommt und er sein Geld bekommt. Aber er wird sein Geld nie erhalten und die verschickte Ware ist in dem Moment endgültig weg, in dem der mutmaßliche Betrüger diese in Empfang nimmt. Warum? Die Eingangsbestätigung für den Kaufbetrag hat kein Treuhandservice oder Transportunternehmen abgeschickt, sondern der Betrüger selbst, denn er ist ja auch der Betreiber der betrügerischen Internetseite. Geld ist niemals und nirgendwo geflossen. Beachten Sie daher unbedingt die folgenden Sicherheitsratschläge für die Nutzung von Treuhandservices.
Die technisch aufwendige Methode des Pharmings wird (bisher) wohl nicht genutzt, um angebliche Zahlungen vorzutäuschen. Das Pharming wird in einem eigenen Kapitel erläutert.