Das Insolvenzverfahren
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Geändert am 15.06.2007
Die Quotenausschüttung
Der Insolvenzverwalter führt eventuell das Geschäft eines Schuldners weiter, wenn dieses rentabel ist. Ist dies der Fall, wird er, nachdem die vorrangigen Gläubiger bedient sind, eine sogenannte Quote an die Gläubiger auszahlen. Dies geschieht in der Weise, dass er die Gläubiger anschreibt, und ihnen mitteilt, dass ihre Forderung in Höhe eines gewissen Prozentsatzes in geraumer Zeit bedient werden. Mit der Quotenausschüttung endet ein Insolvenzverfahren indes nicht, sondern der Insolvenzverwalter führt das entsprechende Geschäft so lange fort, bis entweder alle Gläubiger vollständig bedient sind, oder aber das Geschäft des Schuldners nicht mehr rentabel ist.