Das Insolvenzverfahren

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Geändert am 15.06.2007
Die Restschuldbefreiung
Hat ein Schuldner die sogenannte Restschuldbefreiung beantragt und wird ihm diese bewilligt, so bedeutet dies Folgendes:
Der Schuldner verpflichtet sich für eine Zeit von sieben Jahren, der sogenannten Wohlverhaltensperiode, den pfändbaren Anteil seines Einkommens zur Abtragung der anerkannten Forderungen zu verwenden. Hierzu wird der Insolvenzverwalter meist als Treuhänder eingesetzt. Dieser bedient dann die Gläubiger prozentual im Verhältnis der Höhe der einzelnen Forderung zur Gesamtforderung. Hierbei kann es auch schon mal vorkommen, dass ein Gläubiger sieben Jahre lang zum Beispiel EURO 1,50 monatlich erhält.
Nach sieben Jahren des Wohlverhaltens wird dem Schuldner sodann die Restschuldbefreiung erteilt, dies bedeutet, dass ihm die restlichen Schulden erlassen werden und er wieder von vorne beginnen kann. Wie schon angesprochen, werden die angemeldeten Forderungen aus einer unerlaubten Handlung nicht erlassen, sondern bleiben weiterhin bestehen.

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