eBay-Geschäftsführer sieht Gefahren bei
PayPal-Zahlung

Geändert am 09.06.2008
Verkäufer sind nicht vor unberechtigten Rückbuchungen von PayPal-Zahlungen geschützt. Kaum jemand kennt das Risiko besser als Frerk-Malte Feller, denn der Geschäftsführer für den Bereich Auction bei eBay Deutschland war bis Februar 2008 Chef der PayPal Deutschland GmbH. In seinen eigenen privaten Angeboten verlangt er von den Käufern:
»Bei PayPal-Zahlung benötige ich von Ihnen beidseitige Kopien Ihres Personalausweises und Ihrer Kreditkarte […] Der Hintergrund ist, dass PayPal Verkäufer nur bei Beachtung dieser Bedingungen vor unberechtigten Rückbuchungen schützt.«

  Besondere Bedingungen für PayPal-Zahler - vorgegeben vom ehemaligen Geschätsführer von PayPal Deutschland

Auf der Informationsseite »Der Verkäuferschutz von PayPal« gibt es keinen Hinweis auf diese Bedingung für den Schutz vor ungerechtfertigten Käuferbeschwerden.

  PayPal-Werbung zum „Verkäuferschutz“

Während dort propagiert wird: »Mit PayPal können Sie sich beruhigt auf Ihre Geschäfte konzentrieren, denn wir sorgen für Ihre Sicherheit.« findet man die Einschränkungen in den PayPal-Nutzungsbedingungen:
»PayPal garantiert darüber hinaus nicht die Richtigkeit der Identität von Nutzern und bietet keine Sicherheit dafür, dass Käufer oder Verkäufer einen Geschäftsvorgang vollständig ausführen. Es bestehen daher Risiken im Hinblick auf einen Geschäftsabschluss mit Minderjährigen sowie mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.«
»Haben Sie eine Zahlung akzeptiert, tragen Sie […] das Risiko eines nachträglichen Zahlungsausfalls zuzüglich aller entstandenen Gebühren. […] Ein Zahlungsausfall liegt vor, wenn es zu einer Rücklastschrift, einer Kreditkartenrückbuchung oder sonst einer Rückbelastung der Geldmittel kommt, die dem Zahlungseingang zugrunde lagen oder wenn die ursprüngliche Zahlung nicht durch den rechtmäßigen Inhaber des PayPal-Kontos, von dem die Zahlung stammt, veranlasst und genehmigt wurde«.
Diese umfassende Abwälzung des Risikos auf den Verkäufer ist vielen Anbietern gar nicht bewusst, sie verschicken die Ware nach der Mitteilung über das empfangene PayPal-Guthaben. Sie bedenken nicht, dass dieser Zahlungseingang auf dem PayPal-Account noch kein echtes Geld darstellt und bestenfalls mit einem (eventuell ungedeckten) Scheck vergleichbar ist. Auch nach langer Zeit kann der Käufer eine Rückbuchung veranlassen. So berichtet ein Verkäufer im eBay-Forum „Bezahlung“ von einer Zahlung, die fünf Monate nach dem Verkauf zurückgezogen wurde: »Ich habe ein Notebook in die USA geschickt und nach 5 Monaten kommt sowas? Versandnachweise habe ich ja noch, aber das geht echt nicht.«
In einem anderen Fall schreibt ein betroffener Verkäufer: »Zwei Monate später wurde uns das Geld vom Paypal-Konto wieder zurückgebucht. Grund: Der Käufer hat eine Rückbuchung bei seinem Kreditkarteninstitut veranlasst da er „Die Zahlung nicht freigegeben hat“. Trotz einreichen der Versandbelege sowie Nachweis der Entgegennahme lehnte das Kreditkarteninstitut die Stornierung der Rückbuchung ab und Paypal schloss den Fall.«

  „Wir benötigen dringend Hilfe zu einem konfusen Problem...“

»Mittlerweile gibt es zahlreiche Internetforen, die über Missstände bei der Zahlungsabwicklung berichten«, schreibt eine Rechtsanwältin in ihrem Ratgeber zum Thema „Ärger mit PayPal?“:

»Betroffene schildern, dass PayPal
• Geld ohne jede Erklärung zurückhält,
• das Konto ohne Grund sperrt,
• ohne Einwilligung Geld vom Konto abbucht.
«
Auch die Stiftung Warentest empfiehlt ihren Lesern, sich die Entscheidung für eine Mitgliedschaft bei PayPal »gut [zu] überlegen«.
Eine zusätzliche Absicherung erscheint also unerlässlich für einen Verkäufer, der PayPal-Zahlungen akzeptiert. Äußerst fragwürdig ist dabei allerdings die Methode, Ausweis- und Kreditkartenkopien zwischen Unbekannten auszutauschen. Dem Verkäufer können Kopien von gestohlenen oder gefälschten Ausweisen übermittelt werden und jeder Versender läuft Gefahr, dass seine Kreditkarten- und Ausweiskopien bei einem Identitätsmissbrauch oder Betrugsversuch verwendet werden. Viele solcher Fälle sind bereits bei »falle-internet.de« dokumentiert, ganze Betrugsserien mit Hilfe gefälschter Ausweiskopien sind bekannt. Eine Ausbreitung dieser Verfahrensweise durch das Vorbild des Geschäftsführers Feller für andere Verkäufer birgt erhebliche Gefahren, erste Nachahmer wurden bereits am Tag nach der Veröffentlichung der zweifelhaften Zahlungsbedingungen gesichtet.

  Dieser Verkäufer übernimmt die Zahlungsbedingungen von Frerk-Malte Feller

Inzwischen ergibt die Artikelsuche bei eBay stündlich mehr Ergebnisse mit Kopien der „vorbildlichen“ Textpassagen und eine weitere Expansion ist zu erwarten, nachdem eBay-Manager Feller in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE eine ausdrückliche Empfehlung abgegeben hat: »Er habe sich also zusätzlich selbst abgesichert, wie es alle Verkäufer bei Ebay-Transaktionen „mit einem hohen Risikopotenzial“ tun sollten«.
Die Übersendung der Ausweis- und Kreditkartenkopien als Bedingung wird Käufer von der Verwendung des PayPal-Zahlungsdienstes abschrecken. Das könnte durchaus auch im Sinne der Verkäufer sein, denn viele bieten diese Zahlungsmöglichkeit nicht freiwillig an. Der so genannte PayPal-Zwang besteht bereits länger für bestimmte Auktionslaufzeiten und Artikelkategorien, die sich als besonders risikobehaftet herausgestellt haben. Seit Beginn des Jahres hat eBay ein ganzes Geflecht von Neuerungen eingeführt, um PayPal als Zahlungsmethode weiter zu protegieren, wie zum Beispiel die »Verkäuferstandards auf eBay« die direkt mit dem Bewertungssystem verknüpft wurden.
»Dass dabei das vermeintliche „Honorieren“ einer guten Leistung (4 Punkte) für den Verkäufer einen Schritt in Richtung Verschlechterung in den Suchergebnissen, Ausschluss von Prämienprogrammen und Zwang zur Akzeptanz der eBay-eigenen und kostenpflichtigen Zahlungsmethode PayPal bedeutet, erklärt eBay den Käufern nicht.« kritisierte »falle-internet.de« bereits im Artikel »Verpasste Reformen beim eBay-Bewertungssytem«.
Im Februar 2008 berichtete »falle-internet.de«: »eBay schafft den Standard-Käuferschutz ab«.
Zeigt die von Manager Feller vorgegebene Formel die erwünschte abschreckende Wirkung - Reduzierung der PayPal-Zahlungen - verlieren die Käufer jeglichen Käuferschutz, der nur noch in Verbindung mit einer PayPal-Zahlung beantragt werden kann.

Update 09.06.2008 - erstes offizielles Statement von eBay
Deutschland:


  

»Wir entschuldigen uns für die Löschung der Angebote. Sensibilisiert durch die momentane Diskussion hat der Kundenservice vorschnell reagiert. Sollte jemand die Klausel aus den Angeboten von frerk-malte kopiert und in seine Angebote eingefügt haben, ist dies kein Grund für eine Löschung der Angebote. Es gibt keinen eBay-Grundsatz, der verbietet, Bedingungen (wie in den diskutierten Angeboten) an eine Bezahlmethode zu knüpfen.«

Quelle ...

falle-internet.de meint:
Das PayPal-Zahlungssystem ist der misslungene Versuch, ein systemimmanentes Problem des Distanzhandels zu lösen - von zwei unbekannten Transaktionspartnern muss immer einer in Vorleistung gehen. Tauscht man das für den Käufer risikobehaftete Prinzip der Vorkasse durch die Einführung von Rückbuchungsmöglichkeiten gegen „Vorlieferung“ aus, wechseln die Betrüger einfach ihre Strategie und treten als Käufer auf.
falle-internet.de empfiehlt daher, beim Kaufen und Verkaufen von teuren Artikeln einen echten Treuhandservice zu benutzen.


ZUM SEITENANFANG